Der Wohnungsbestand im Vergleich zum Vorjahr
Nach wie vor besteht in Deutschland eine Wohnungsnot. Die beste Möglichkeit um diesem Engpass entgegenzuwirken ist der Neubau von Wohnungen. Im Jahr 2018 hat sich der Bestand an Wohnungen allerdings nur minimal erhöht. Die notwendigen Neubauzahlen werden lange nicht in allen Städten erreicht. Im Vergleich zum Jahr 2017 stieg die Anzahl an Wohnungen lediglich um 0,6 Prozent auf 42,2 Millionen Wohnungen. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner beträgt dabei 46,7 Quadratmeter. Erstmals seit Jahrzehnten stagniert die durchschnittliche Wohnfläche in Mieterhaushalten in Großstätten. Teilweise ist die Zahl sogar rückläufig. Dies ergab eine Studie des IW Institutes Köln in Kooperation mit dem Max Planck Institut für Gesellschaftsforschung.
Bundesländer unterscheiden sich
Je nach Bundesland läuft die Entwicklung der Bautätigkeit unterschiedlich. In Hamburg ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Bemühungen der Wohnungswirtschaft und des Senats zahlen sich in diesem Bundesland deutlich aus. Von Januar bis Juni 2019 wurden 5.695 Baugenehmigungen für Wohneinheiten erteilt. Im ersten Halbjahr des Jahres 2018 waren es nur 5.371 genehmigte Gebäude. Hier ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. In Hamburg ist damit zu rechnen, dass die Zahl von 11.243 genehmigten Wohnungen im Jahr 2018 überholt werden kann.
Positive Zahlen gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern. In Baden-Württemberg wurden in der ersten Hälfte 2018 etwa 20.823 Wohnungen genehmigt. In diesem Jahr sank diese Zahl auf 18.345 Wohneinheiten. Das entspricht einem Rückgang von 11,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dazu passt der bundesweite Trend: Der Wohnungsbestand steigt kaum.
Rückgang im Wohnungsbau
Laut Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts gibt es einen Zusammenhang bei den Rückgängen. Laut ihm sinkt die Zahl des Wohnungsbaus besonders dort, wo sehr dringend Wohnraum benötigt wird. Folgendes ist negativ für die Investitionsbereitschaft in Wohnungen: Die Verschärfung der Mietpreisbremse sowie eine Verlängerung des Bezugszeitraumes zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten.