Alles Rund um Baumfällungen, Baumschnitt und Gehölzpflege
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gelten besondere Regelungen rund um das Thema Gehölze beschneiden, fällen oder roden. Seit Jahrzehnten werden Schnitt- und Fällverbote durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt (§ 39 BNatSchG). Dieses schützt Tiere, welche Sträucher und Bäume als Lebensraum nützen. Die Tiere benötigen für den Nestbau geschützte Räume. Außerdem ziehen Eichhörnchen und Baummarder ihre Jungen in diesen Bäumen auf. Um den Lebensraum nicht zu gefährden, gibt es hierfür besondere Gesetze.
Gemeindeverwaltung kontaktieren
Falls Sie vorhaben in nächster Zeit auf Ihrem Grundstück Bäume zu fällen, sollten Sie zuvor die Gemeindeverwaltung in Kenntnis setzen. Auch bei Neubauten wird im Zuge der Baugenehmigung entschieden, welche Bäume gefällt werden dürfen. Hierbei besteht unter anderem die Möglichkeit für Ersatzplanungen oder eine Ausgleichszahlung. Wiedersetzen sich Bundesbürger gegen diese Pflicht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro gerechnet werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind dabei nicht außer Acht zu lassen. Allerdings gibt es hierfür eine Ausnahme: Gefährden Bäume die Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer sicherstellen, dass dieser zum Beispiel entfernt wird. Ist ein Baum nach einem Sturm schief, so kann das Fällen sogar zur Pflicht werden.
Individuelle Regelungen
Die Regelungen und Besonderheiten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Die Baumschutzsatzung der jeweiligen Städte und Gemeinden entscheidet darüber. Oftmals sind dabei große Bäume geschützt, welche einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Der Umfang wird in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden abgemessen. Auch hier gibt es Sonderregelungen:
- Obstbäume sind von der Satzung meist ausgenommen
- Walnuss und Esskastanie zählen nicht zu den Ausnahmen
- Nadel- und Laubbäume dürfen in vielen Gemeinden nicht gefällt werden
- Neben der Baumfällung ist außerdem folgendes untersagt: Zerstörung, Schädigung oder wesentliche Veränderung der Bäume
Falls es Unklarheiten zur Gesetzeslage gibt, empfiehlt es sich in der jeweiligen Stadtverwaltung nachzufragen.