Grundstücksteilung als Alternative
Ein bebaubares Grundstück in attraktiver Lage zu finden, ist heutzutage oft nicht einfach. Die Grundstücke sind begehrt wie nie. Kein Wunder also, dass die Baulandkosten laut der Empira Gruppe seit dem Jahr 2000 mit 130 Prozent der größte Posten bei den Immobilienpreisen sind. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Nutzung eines Grundstücks effektiver zu gestalten und dieses zu teilen. Hierbei gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen, welche am Ende zielführend sind. Es wird unterschieden nach der Realteilung und der Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz.
Die Realteilung des Grundstücks
Ist die zulässige bauliche Nutzung nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit der Grundstücksteilung. Hierbei wird für jeden zukünftigen Grundstücksteil ein neues Grundbuchblatt angelegt. Das Ziel ist es, mehrere neue Grundbücher zu erstellen. Diese Vorgehensweise nennt sich Realteilung. Das Flurstück wird in mehrere Teilstücke unterteilt. Ein öffentlich bestellter Vermesser nimmt die Teilung mit einem Computer vor, wenn die Daten digital vorliegen. Falls nicht, so ist ein Ortstermin nötig. Dieser ist unerlässlich, allerdings zeit- und kostenintensiver. Veränderungen werden in das Automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) eingepflegt. Bei der Schaffung eines neuen Grundbuchblattes hat der Notar Zugriff darauf.
Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz
Neben der Realteilung gibt es die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Variante kommt in der Praxis seltener vor. Sie wird auch als ideelle Teilung bezeichnet. Hierfür ist kein Vermesser von Nöten. Ein Notar erstellt eine Teilungserklärung, in der die Rechte festgelegt werden. Zudem wird das Sonder- und Gemeinschaftseigentum gebildet.
Wann ist eine Teilung möglich?
Grundsätzlich kann jedes Grundstück geteilt werden. Ab einer Größe von ca.700 Quadratmetern sind Grundstücksteilungen mit anschließender Neu- oder Zusatzbebauung möglich und sinnvoll. Eine ausführliche baurechtliche Prüfung sollte vor einer Neubebauung erfolgen. Besonders beachtet werden sollten hier die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, ob eine Genehmigung zur Teilung erforderlich ist oder nicht.