Kinderlärm gilt nicht als negative Umwelteinwirkung
In der Theorie haben Eltern ein Recht darauf, eine Betreuung für Ihre Kinder zu erhalten. Der Gesetzgeber garantiert das zwar, jedoch sieht dies in der Praxis oft anders aus. Immer wieder scheitert die Kinderbetreuung an der räumlichen, personellen oder örtlichen Situation. Deshalb sorgt eine Vielzahl an Eltern durch eigene Initiative für die Unterbringung ihrer Kinder. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, welche die Gemeinden nicht auffangen können. Zudem kommt ein bekanntes Problem hinzu: Sobald Einrichtungen für Kinder erbaut werden sollen, entflammt oft ein Streit: Die Anwohner haben Einwände bezüglich des entstehenden Kinderlärms. Anfang des Jahres wurde ein entsprechender Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein verhandelt.
Anspruch auf Kindergartenplatz
Eltern haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren. Der Bedarf ist besonders hoch, da dieser Anspruch seit dem Jahr 2013 auch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt. Für berufstätige Eltern stellt die Betreuung der eigenen Kinder eine Notwendigkeit dar. Daher können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Gemeinde keinen Kita Platz zur Verfügung stellen kann. Den Eltern entsteht dadurch oftmals ein Verdienstausfall. Vor allem alleinerziehende Eltern sind häufig davon betroffen.
Neubau von Kindertagesstätten
Kitas siedeln sich oft in verkehrsberuhigten Bereichen an. Diese befinden sich oftmals in der Nähe von Neubaugebieten Wohngebieten. Kürzlich entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zugunsten einer Kindertagesstätte. Diese sollte neu gebaut werden und fünf Gruppen mit 84 Kindern einen Platz bieten. Laut OVG Schleswig-Holstein (01.02.2019, 1 MB 1/19) stellt der von einer Kita ausgehende Lärm keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Hierfür wurde das Bundesimmissionsschutzrecht zu Grunde gezogen. Die Einrichtung wirkt sich äußerst positiv auf die Bedürfnisse anliegender Eltern aus. Die angrenzenden Nachbarn müssen den Verkehrslärm durch das Bringen und Abholen der Kinder hinnehmen. Auch das angrenzende Elterncafé stellt keine schädliche Auswirkung für die Anwohner dar. Die Kita kann gebaut werden.
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