Achtung, private Vermietung
Private Vermietung und ihre Besonderheiten: Jeder Vermieter steht vor der Entscheidung, ob er die Verwaltung und Vermietung seiner Objekte selbst in die Hand nimmt oder diese Aufgaben an einen Dienstleister delegiert. Häufig ist es so, dass beim Vorhandensein weniger zu vermietender Wohnungen auf externe Verwalter verzichtet wird. Die Organisation aller anfallenden Aufgaben inklusive der Wahl des passenden Mietvertrages liegt dann in den Händen der Besitzer selbst. Und diese sind eben keine Spezialisten, wie sich manches Mal nachteilig bemerkbar macht.
Private Vermietung: Achtung bei den Mietverträgen
Es sollte doch kein Problem sein, einen Mietvertrag zu finden, immerhin gibt es doch genügend Vorlagen zu finden, oder? Nun, hier lauert eine Falle, denn Standardformulare sind nicht alle gleich gut. Wenn ein solches Formular nicht richtig ausgefüllt wird, dann kann das zu einem Nachteil werden.
Das Problem: Viele Vermieter wissen nicht, was das Mietrecht genau beinhaltet, zudem sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Ein Beispiel: Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel dürfen auch ohne eine Erlaubnis im Mietvertrag gehalten werden. Die Haltung kann nicht einfach untersagt oder im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Das ist jedoch nur Beispiel mit höchstens geringen Auswirkungen. Bei anderen Themen lauern größere Probleme!
Bei Mietverträgen zu beachten
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Im Mietvertrag sollten alle Bestandteile der Miete detailliert aufgeführt sein. Das gilt besonders für die Kaltmiete und die Betriebskosten. Begriffe wie Warm-, Inklusiv- oder Bruttomiete sollten vermieden werden. Sie können dazu führen, dass ein Mieter später die Betriebskostenabrechnung zurückweist.
- Es ist wichtig, die Wohnung genau zu benennen und zu beschreiben. Auch mit vermietete Teile wie Gartenanteil, Stellplatz oder Keller müssen aufgeführt werden.
- Immer wieder werden mündliche Absprachen getroffen, bevor es zu einer Unterschrift kommen. Diese müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Das gilt besonders für noch auszuführende Arbeiten in der Wohnung.
- Gerade Schönheitsreparaturen waren in den vergangenen Jahren immer wieder ein konfliktreiches Thema. Die entsprechenden Klauseln müssen angekreuzt und ausformuliert sein, sonst bleibt der Vermieter zuständig.
- Nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei einem geplanten Umbau oder Abriss sind befristete Mietverträge zulässig.
Private Vermietung, aber sicher? Im Zweifelsfall sollten Vermieter sich beraten lassen.
(Foto: © Arek Socha, Pixabay)