Änderungen für das Jahr 2019 auf einen Blick
Anfang November 2018 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Förderung für Solaranlagen sinkt. Die EEG-Förderung für Anlagen ab 40 Kilowattpeak (kWp) soll auf das Niveau von Freiflächenanlagen gesenkt werden. Dies sieht der Entwurf des Bundeskabinetts vor.
Energieausweise nicht mehr gültig
Zunehmend verlieren die Energieausweise ihre Gültigkeit. Die Ausweise mit dem Ausstellungsjahr 2008 sind bereits zum 1. Januar diesen Jahres abgelaufen. Wurde ein Haus nach 1966 gebaut, gilt die Pflicht für einen Energieausweis seit 2009. Gebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden und vor 1966 gebaut wurden, brauchen diesen seit dem Jahr 2008. Da die Laufzeit auf 10 Jahre begrenzt ist, müssen die Ausweise jetzt erneuert werden. Potentielle Käufer haben einen Anspruch darauf, Informationen über den energetischen Zustand und den Energieverbrauch des Gebäudes zu erhalten.
Heizungen werden effizienter
Ab dem 26. September 2019 entfallen die schlechtesten Energieklassen E, F, und G. Neu hinzu kommt die Klasse A+++. Die neue Skala reicht dann von A+++ bis D.
Inhalte einer Versicherungspolice
Bei Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Kunden vor der Unterschrift auf maximal 3 Seiten über folgendes informiert werden: Art der Versicherung, Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise, Ausschlüsse, Laufzeit, Anfangs- und Enddatum sowie die Pflichten des Kunden.
Erhöhung des Mindestlohns
Zum Jahresbeginn steigt der Mindestlohn um 42 Cent. Im Jahr darauf wird es eine erneute Steigerung um 16 Cent geben. Der Anspruch auf Mindestlohn beträgt dann 9,19 Euro für Arbeitnehmer. Zudem steigen die Beiträge, welche die Baubetriebe an die Sozialkasse der Bauwirtschaft bezahlen müssen.
Nachbesserung der Mietpreisbremse
Der Vermieter muss künftig vor Abschluss des Mietvertrages Auskunft darüber geben, ob er eine deutlich höhere Miete verlangt als ortsüblich. Zudem können die Kosten welche durch Modernisierung entstehen nicht mehr in vollem Umfang auf die Mieter umgelegt werden.