Alles Rund um das Thema Baukindergeld
Um Familien mit Kindern beim Traum vom Eigenheim zu unterstützen hat die Bundesregierung das Baukindergeld eingeführt. Für Familien ist die Eigentumsbildung besonders wichtig. Dadurch werden sie beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Dies gilt sowohl für Familien, als auch für Alleinerziehende mit Kindern. Haben auch Sie Anspruch auf Baukindergeld?
Voraussetzungen für das Baukindergeld
Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Familie Anspruch auf das staatliche Baukindergeld hat. Baukindergeld kann beantragt werden, wenn die Familie ein Haus oder eine Wohnung kauft, in das sie selbst einzieht. Zusätzlich darf das eigene Einkommen nicht zu hoch sein. Es gibt 12.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Wichtig dabei ist es, dass die Frist für den Antrag eingehalten wird. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Hierbei gilt das Datum der Meldebestätigung. Die Zuständigkeit liegt bei der staatlichen KfW-Bank. Dennoch ist es von Vorteil, wenn die Finanzierung auch ohne Baukindergeld geleistet werden kann. Hierbei sollte das Geld als Zuschuss für Sondertilgung verwendet werden. Im Bundesland Bayern wird das Baukindergeld zusätzlich aus Landesmitteln aufgestockt.
Da der Zuschuss abhängig vom eigenen Einkommen ist, muss der Antragsteller bei der KfW die Einkommensteuerbescheide einreichen. Auch wenn er bisher nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet war, gilt diese Regelung. Dabei wird auf die Bescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung geachtet.
Kindesalter und Einkommenshöhe
Das Baukindergeld muss beantragt werden, bevor das eigene Kind 18. Jahre alt wird. Auch der Einzug muss vor diesem Datum liegen. Das Alter des Kindes ist hierbei der ausschlaggebende Faktor. Wird das Kind erst in naher Zukunft geboren, so kann es sogar sinnvoll sein, den Einzug hinauszuzögern. Wird das Kind später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, so gibt es kein Baukindergeld. Auch die Höhe der Einkommensgrenze variiert. Ist ein Kind in der Familie, so liegt die Grenze bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt diese an.