Wer sich noch an die Wohnung oder das Haus seiner Großeltern oder Urgroßeltern erinnert, dem wird auffallen, dass sich die Größen von Zimmern und sogar ganzen Immobilien stark verändert haben. Und selbst die Erinnerung an die eigene Kindheit macht oft deutlich, dass man früher meistens weniger Platz hatte. Das Raumangebot ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich gestiegen.
Wünschen Sie sich auch mehr Platz und eine größere Wohnfläche, um all Ihre Wohnwünsche umsetzen zu können? Damit sind Sie nicht allein. Wie viel Platz die Deutschen tatsächlich zum Wohnen haben, hat nun eine aktuelle Studie untersucht.
Die Wohnfläche und der Wohlfühlfaktor – kulturelle Unterschiede
Statistisch gesehen haben die Deutschen im Laufe der Jahre immer mehr Wohnfläche zur Verfügung gehabt. Dabei gibt es jedoch zwischen den einzelnen Personengruppen deutliche Unterschiede. Zum Beispiel haben Menschen mit Migrationshintergrund viel weniger Platz als andere. Junge, moderne Singles leben hingegen in größeren Wohnungen. Und dass Kinder sich ein Zimmer teilen müssen, ist immer seltener der Fall, auch wenn es früher normal war. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellt online eine interaktive Grafik bereit, mit der sich leicht überprüfen lässt, wie viel Platz man selbst im Vergleich zu anderen hat.
Viel mehr Menschen leben allein
Wie werden die Daten in dieser Grafik berechnet? Verwendet werden Informationen aus dem sozioökonomischen Panel, das in einer Langzeitstudie Informationen über die Bevölkerung sammelt. Dafür werden jährlich etwa 30.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten befragt. Verarbeitet werden die Daten in der gleichnamigen Infrastruktureinrichtung am DIW Berlin. Dort wurde etwa ermittelt, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte zwischen 1990 und 2018 von 34 Prozent auf 42 Prozent gestiegen ist.
Doch nicht nur diese Änderung der Struktur in der Gesellschaft, auch Zuwanderung, Abwanderung und eine sich wandelnde Demografie haben den Platzbedarf verändert. Zuletzt war es Corona, was zu veränderten Ansprüchen an die Wohnfläche und die Raumaufteilung führte. Zahlreiche Menschen arbeiteten nun um Homeoffice, Kinder wurden zu Hause beschult. Natürlich braucht man da mehr Platz und Ruhezonen in der Wohnung.
Wann ist man „reich“ an Wohnfläche, wie stellt sich das im Vergleich dar? Wer mehr als 41 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf hat, der gehört zu den oberen 50 Prozent derjenigen mit viel Platz. Die oberen zehn Prozent haben sogar 83 Quadratmeter pro Kopf. Dabei stehen Eigentümer im Vergleich besser da als Mieter, denn sie haben rund 125 Quadratmeter große Wohnungen, Mieter haben dagegen nur 75 Quadratmetern zur Verfügung.
Den meisten Platz haben ältere Menschen. Das könnte daran liegen, dass sie nach dem Auszug der Kinder in ihrer Immobilie geblieben sind. Die Zeit wird zeigen, wie sich die Wohnflächen im Lauf der Zeit entwickeln werden!
(Foto: © Erika Wittlieb, Pixabay)
Jetzt an Morgen denken – Wohnen im Alter
BrancheWie wollen wir wohnen, wenn wir älter sind? Über diese Frage sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, um vorbereitet zu sein. Leider sind viele Wohnungen nicht auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingerichtet, was zu Problemen führen kann. Viele Menschen ab 65 Jahren sind körperlich eingeschränkt, genau genommen ist es jeder siebte, wie entsprechende Untersuchungen zeigen. Mit steigendem Alter nimmt dann auch die Zahl der Mobilitätsprobleme zu. Allerdings lebt nur ein Drittel dieser eingeschränkten Personen in einer stufenlos erreichbaren Wohnung, was die Mobilität ganz erheblich einschränkt.
Wohnen im Alter – die Bedürfnisse ändern sich
Nicht nur der einfache Zugang zur Wohnung ist für ein altersgerechtes Wohnen wichtig, auch die Ausstattung im Bad ist wichtig. Zudem möchten ältere Menschen Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung in der Nähe haben.
Doch wie schätzen ältere Menschen ihre Wohnsituation selbst ein? Entsprechende Befragungen zeigen, dass Mieter oft weniger zufrieden sind als Wohneigentümer und dass Menschen, die in ihrer sozialen Umgebung eingebunden sind, eher zufrieden sind. Soziale Faktoren sind also nicht zu unterschätzen, ebenso wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Wie kann man sich auf das Alter vorbereiten?
Niemand denkt gern an eine Zeit, in der er weniger mobil und eingeschränkt sein wird, doch in den meisten Fällen kann man sagen, dass dieser Zeitpunkt irgendwann da sein wird. Man kann sich bereits in jüngeren Jahren damit auseinandersetzen, wie man sich in dieser Zeit leben will. Einerseits ist hier die Politik gefragt, andererseits kann man selbst auch eine Menge tun, zum Beispiel, indem man sich eine Immobilie kauft und diese vermietet. Einerseits hat man so Mieteinnahmen, die im Alter dazu beitragen können, dass man gemäß seiner eigenen Wünsche und Vorstellungen leben kann. Andererseits kann man ein solches Objekt auch verkaufen. Besonders sinnvoll kann es sein, eine altersgerechte Immobilie zu kaufen, die man später selbst bewohnen kann. Wohneigentum zu kaufen amortisiert sich heute schneller als noch vor einigen Jahren. Das hat das IW-Institut bei 38 von 50 betrachteten Großstädten feststellen können.
(Foto: © ksenia 001001, Pixabay)
Eigenkapital: Wie die Immobilie finanzieren?
BrancheWoher kommt das Eigenkapital für den Immobilienkauf?
Eine eigene Immobilie zu besitzen ist auch für die jüngere Generation zunehmend wichtig. Es ist Altersvorsorge oder Anlageobjekt, bewahrt vor hohen Mietzahlungen und wird zum Heim. Doch natürlich muss eine Immobilie auch finanziert werden, und einer der wichtigsten Bausteine ist das Eigenkapital.
Doch die steigenden Immobilienpreise machen es heute nicht einfach, das Traumobjekt zu finanzieren, denn höhere Kaufpreise bedeuten auch, dass man eine höhere Eigenleistung tragen können sollte. Als Faustregel galt früher, dass man rund 15 – 20 % Eigenkapital haben sollte, etwas später hieß es, dass 10 % genügen. Mittlerweile ist es so, dass man sogar ohne eigenes Kapital eine Immobilienfinanzierung bekommen kann. Das Problem ist nur, dass die Finanzierung dann teurer wird. Nicht nur, dass man einen höheren Betrag finanzieren muss, durch das höhere Risiko wird die Bank einen höheren Zinssatz verlangen. Es ist also besser, Eigenkapital zu haben, doch woher kommt es? Dieser Frage hat sich eine aktuelle Studie gewidmet.
Woher kommt das Eigenkapital?
Laut einer repräsentativen Umfrage der Dr. Klein Privatkunden AG waren 46 % der Verbraucher, die in den letzten drei Jahren eine Eigentumswohnung gekauft hatten, zwischen 18 und 39 Jahre alt. In der Regel hat man in diesem Alter noch keine großen Ersparnisse, da die Ausbildungen heutzutage länger dauern als früher. Ersparnisse sind jedoch für die Beschaffung von Eigenkapital heute deutlich weniger wichtig – nur noch 68 % der Befragten gaben an, dass ihr Kapital aus Ersparnissen stammte; vor zehn Jahren waren es noch 74 %. Doch wo kommt das Geld heute her?
(Foto: © Congerdesign, Pixabay)
Heizen in der Übergangszeit: Wie warm ist warm genug?
BrancheMenschen haben ein ganz unterschiedliches Bedürfnis nach Wärme. Während der eine die Heizung nie ganz aufdreht und lieber ein paar dicke Socken und eine dicke Jacke verwendet, um der Kälte zu entgehen, braucht der andere es kuschelig warm, um sich komfortabel zu fühlen. Beim Heizen in der Übergangszeit wird das besonders deutlich.
Die Heizperiode erstreckt sich vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit muss die zentrale Heizungsanlage vom Vermieter so eingestellt werden, dass beim Heizen mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die ebenfalls von Belang sind. Bevor man also wütend seinen Vermieter anruft, weil es einfach nicht warm genug wird, sollte man sich über die geltenden Regeln informieren.
Heizen in der Übergangszeit: Wie warm muss es sein?
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) muss die Temperatur nachts zwischen 23.00 und 6.00 Uhr keineswegs den sonstigen Vorgaben entsprechen. In dieser Zeit genügt es, wenn die Wohnung auf 18 Grad Celsius geheizt werden kann. Entsprechend können die Thermostate abgesenkt werden.
Andererseits kann der Vermieter nicht einfach die Regeln ändern und eigenmächtig entscheiden, dass auch tagsüber 18 Grad Celsius ausreichend sind. Selbst eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unzulässig.
Wohnungsmängel?
In manchen Wohnung können die Temperaturen im Winter nicht erreicht werden. Das heißt ganz klar, dass die Wohnung einen Mangel hat, der zur Minderung der Miete berechtigt. Drohen gar Gesundheitsschäden, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Das gilt ebenfalls, wenn kein oder nur kaltes Wasser zur Verfügung steht. Das Wasser muss mindestens 40 bis 50 Grad Celsius haben.
Mieterpflichten rund um das Heizen in der Übergangszeit
Auch Mieter haben Pflichten, was das Heizen betrifft. Sie müssen die Wohnung ausreichend warm halten, damit keine Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen entstehen. Bei Minusgraden gilt das auch, wenn sie sich im Urlaub befinden! Bei den Thermostatventilen muss dann mindestens die Frostschutzsicherung eingestellt werden oder jemand anderen mit der Betreuung der Wohnung beauftragen. Die Gebäudeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für Schäden nämlich nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
(Foto: © Dimitri Houtteman, Pixabay)
Thema Wohnfläche: Wünschen Sie sich auch mehr Platz?
BrancheWer sich noch an die Wohnung oder das Haus seiner Großeltern oder Urgroßeltern erinnert, dem wird auffallen, dass sich die Größen von Zimmern und sogar ganzen Immobilien stark verändert haben. Und selbst die Erinnerung an die eigene Kindheit macht oft deutlich, dass man früher meistens weniger Platz hatte. Das Raumangebot ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich gestiegen.
Wünschen Sie sich auch mehr Platz und eine größere Wohnfläche, um all Ihre Wohnwünsche umsetzen zu können? Damit sind Sie nicht allein. Wie viel Platz die Deutschen tatsächlich zum Wohnen haben, hat nun eine aktuelle Studie untersucht.
Die Wohnfläche und der Wohlfühlfaktor – kulturelle Unterschiede
Statistisch gesehen haben die Deutschen im Laufe der Jahre immer mehr Wohnfläche zur Verfügung gehabt. Dabei gibt es jedoch zwischen den einzelnen Personengruppen deutliche Unterschiede. Zum Beispiel haben Menschen mit Migrationshintergrund viel weniger Platz als andere. Junge, moderne Singles leben hingegen in größeren Wohnungen. Und dass Kinder sich ein Zimmer teilen müssen, ist immer seltener der Fall, auch wenn es früher normal war. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellt online eine interaktive Grafik bereit, mit der sich leicht überprüfen lässt, wie viel Platz man selbst im Vergleich zu anderen hat.
Viel mehr Menschen leben allein
Wie werden die Daten in dieser Grafik berechnet? Verwendet werden Informationen aus dem sozioökonomischen Panel, das in einer Langzeitstudie Informationen über die Bevölkerung sammelt. Dafür werden jährlich etwa 30.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten befragt. Verarbeitet werden die Daten in der gleichnamigen Infrastruktureinrichtung am DIW Berlin. Dort wurde etwa ermittelt, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte zwischen 1990 und 2018 von 34 Prozent auf 42 Prozent gestiegen ist.
Doch nicht nur diese Änderung der Struktur in der Gesellschaft, auch Zuwanderung, Abwanderung und eine sich wandelnde Demografie haben den Platzbedarf verändert. Zuletzt war es Corona, was zu veränderten Ansprüchen an die Wohnfläche und die Raumaufteilung führte. Zahlreiche Menschen arbeiteten nun um Homeoffice, Kinder wurden zu Hause beschult. Natürlich braucht man da mehr Platz und Ruhezonen in der Wohnung.
Wann ist man „reich“ an Wohnfläche, wie stellt sich das im Vergleich dar? Wer mehr als 41 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf hat, der gehört zu den oberen 50 Prozent derjenigen mit viel Platz. Die oberen zehn Prozent haben sogar 83 Quadratmeter pro Kopf. Dabei stehen Eigentümer im Vergleich besser da als Mieter, denn sie haben rund 125 Quadratmeter große Wohnungen, Mieter haben dagegen nur 75 Quadratmetern zur Verfügung.
Den meisten Platz haben ältere Menschen. Das könnte daran liegen, dass sie nach dem Auszug der Kinder in ihrer Immobilie geblieben sind. Die Zeit wird zeigen, wie sich die Wohnflächen im Lauf der Zeit entwickeln werden!
(Foto: © Erika Wittlieb, Pixabay)
Welche Versicherungen benötigen Verbraucher wirklich?
BrancheVersicherungen sind einerseits unverzichtbar und man ist froh, wenn man sie niemals braucht. Andererseits sind es Produkte, die auf die Angst der Menschen bauen, sodass manche Haushalte als überversichert bezeichnet werden können oder einfach zu teure Verträge haben. Man kann sich für und gegen alles Mögliche versichern, sodass Privathaushalte durchschnittlich 1.500 Euro jährlich für Versicherungsprodukte ausgeben. Wohlgemerkt: durchschnittlich, woraus sich folgern lässt, dass es in manchen Haushalten deutlich mehr ist. Diese Zahlen sind bei den Ergebnissen der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ersichtlich. Doch warum zu viel bezahlen, wenn es nicht sein muss?
Versicherungen jährlich überprüfen!
Häufig werden die Beiträge bei den Assekuranzen jährlich fällig, was spätestens der Zeitpunkt sein sollte, an dem man die einzelnen Verträge einmal unter die Lupe nimmt. Passt der Vertrag noch zu den Lebensumständen? Ist der versicherte Gegenstand noch im Besitz? Lebt das Haustier noch, dessen Krankenversicherung fällig wird? Haben zusammen lebende Partner eine günstigere gemeinsame Versicherung gewählt? Und, wenn man einmal online die verschiedenen Anbieter vergleicht: Gibt es eventuell einen deutlich günstigeren Vertrag mit den gleichen oder sehr ähnlichen Leistungen?
Die technischen Möglichkeiten sorgen dafür, dass auf dem Versicherungsmarkt eine große Transparenz herrscht. Ein Vergleich ist schnell durchgeführt und geht einfach.
Welche Versicherungen braucht man tatsächlich?
Natürlich ist die Frage nach der Absicherung immer eine ganz persönliche. Der eine fühlt sich am wohlsten, wenn er alle möglichen Risiken abgedeckt hat, dem anderen bringt es keine schlaflosen Nächte, auf Versicherungen zu verzichten. Generell lässt sich feststellen, dass der jährliche Aufwand für diese Produkte gestiegen ist, und zwar von durchschnittlich 1.020 Euro im Jahr 2009 auf die bereits erwähnten 1.500 Euro, oder anders gesagt von 2,9 Prozent des verfügbaren Einkommens auf 3,4 Prozent. Dabei geben Haushalte mit höheren Einkommen fast viermal so viel für Versicherungen aus.
Unbedingt erforderlich sind aber nur wenige Versicherungen:
Fazit: Abschließen sollte man nur notwendige Versicherungen, was allerdings eine Frage der persönlichen Präferenzen ist. In jedem Fall sollten Verträge vor dem Abschluss und später regelmäßig unter die Lupe genommen und verglichen werden.
(Foto: © J. Henning, Pixabay)
Achtung, private Vermietung
BranchePrivate Vermietung und ihre Besonderheiten: Jeder Vermieter steht vor der Entscheidung, ob er die Verwaltung und Vermietung seiner Objekte selbst in die Hand nimmt oder diese Aufgaben an einen Dienstleister delegiert. Häufig ist es so, dass beim Vorhandensein weniger zu vermietender Wohnungen auf externe Verwalter verzichtet wird. Die Organisation aller anfallenden Aufgaben inklusive der Wahl des passenden Mietvertrages liegt dann in den Händen der Besitzer selbst. Und diese sind eben keine Spezialisten, wie sich manches Mal nachteilig bemerkbar macht.
Private Vermietung: Achtung bei den Mietverträgen
Es sollte doch kein Problem sein, einen Mietvertrag zu finden, immerhin gibt es doch genügend Vorlagen zu finden, oder? Nun, hier lauert eine Falle, denn Standardformulare sind nicht alle gleich gut. Wenn ein solches Formular nicht richtig ausgefüllt wird, dann kann das zu einem Nachteil werden.
Das Problem: Viele Vermieter wissen nicht, was das Mietrecht genau beinhaltet, zudem sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Ein Beispiel: Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel dürfen auch ohne eine Erlaubnis im Mietvertrag gehalten werden. Die Haltung kann nicht einfach untersagt oder im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Das ist jedoch nur Beispiel mit höchstens geringen Auswirkungen. Bei anderen Themen lauern größere Probleme!
Bei Mietverträgen zu beachten
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Private Vermietung, aber sicher? Im Zweifelsfall sollten Vermieter sich beraten lassen.
(Foto: © Arek Socha, Pixabay)
Die letzte Meile: Lieferverkehr in der Stadt
BrancheDie letzte Meile, die letzten paar Hundert Meter bei der Anlieferung von Waren (und auch beim Erreichen des Arbeitsplatzes) wird in den Städten immer mehr zu einer Herausforderung und zum konkreten Problem. Durch Corona hat der Lieferverkehr deutlich zugenommen. Es drängen mehr Autos in die Stadt, die dann in zweiter Reihe parken und die Straßen verstopfen. Anwohner und Arbeitnehmer tummeln ebenfalls in die überfüllten Straßen, was sich erneut verschlimmern wird, wenn die anstelle der Homeoffices wieder die Büros frequentiert werden.
Die letzte Meile lässt die Lebensqualität sinken
Der dichter werdende Verkehr beeinträchtigt die Lebensqualität der Bewohner und ist auch der Umwelt nicht gerade zuträglich. Doch wie lassen sich diese gefühlten Wahrheiten quantifizieren? Die Wissenschaftler der Bergischen Universität beschäftigen sich mit dem Thema „letzte Meile“ und suchen nach Antworten, Lösungen und neuen Konzepten. Sie sind Experten für die Themen Güterverkehrsplanung und Transportlogistik und untersuchen die Trends und Entwicklungen im Bereich der Belieferung.
Es braucht neue Konzepte und Rahmenbedingungen, damit der Letzte-Meile-Verkehr gerade in den Fußgängerzonen oder Wohngebieten weniger Konflikte erzeugt und nachhaltig und wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Als Untersuchungsobjekt dient zunächst Berlin. Dort werden die Kernwerte über Emissionen und Fahrleistung ermittelt. Eine ähnliche Studie läuft zeitgleich in der chinesischen Stadt Suzhou. Der Vergleich soll neue Erkenntnisse ermöglichen.
China und Deutschland im Vergleich
Es zeigt sich bereits jetzt, dass Deutschland sich teilweise selbst behindert, wenn es darum geht, innovative Lösungen für bestimmte Probleme zu finden. So sind Lastenräder eine sinnvolle Alternative, die jedoch hierzulande massiven Beschränkungen unterlegen sind. Solche Räder ohne Kennzeichen dürfen nur eine Motorleistung von bis zu 250 Watt haben, was für den Transport schwerer Sendungen, vor allem in bergigen Gebieten, einfach nicht ausreicht. Auch die Belieferung über eine Rampe ist damit nicht möglich. In China ist man bei diesen Fragen lockerer und kann so einfach und schneller Lösungen generieren.
Dennoch muss klar sein, dass man die Erkenntnisse und Lösungsansätze des einen Landes nicht einfach auf das andere übertragen kann. Ein Vergleich ermöglicht es jedoch, sich inspirieren zu lassen und Lösungsansätze für den Letzte-Meile-Verkehr zu finden.
(Foto: © Manuel Alvarez, Pixabay)
Steuervorteile für Vermieter von günstigem Wohnraum
BrancheNeue Steuervorteile für Vermieter – oder das Ende einer kleinen Ungerechtigkeit?
Ein Vermieter kann zwar die Kosten, die ihm durch sein Eigentum entstehen, bei der Steuer geltend machen – bisher war das jedoch nur möglich, wenn die Miete eine bestimmte Höhe hatte. Ansonsten ging das Finanzamt davon aus, dass es sich bei der Vermietung um ein „Privatvergnügen“ wie Liebhaberei oder einen Freundschaftsdienst handelt, und verweigerte das Absetzen der Werbungskosten in voller Höhe. Das hat sich nun geändert.
Neue Steuervorteile für Vermieter – auch bei günstiger Miete
Nicht jeder Vermieter ist daran interessiert, einen möglichst hohen Gewinn aus seiner Immobilie zu schlagen. Es gibt durchaus auch solche Exemplare, die den sozialen Faktor bedenken und nur eine günstige Miete erheben. Diese wurden jedoch bisher vom Finanzamt dafür bestraft, denn wenn ihre Miete nicht mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete betrug, hatten sie Nachteile beim Absetzen der Werbungskosten. Angesichts steigender Mieten ein Problem, denn so waren viele Vermieter gezwungen, bei den Erhöhungen mitzuziehen, um nicht selbst Nachteile zu erleiden. Bedenklich: Die Mieten gerade um die und in den Metropolen haben allein in einem Jahr um bis zu 12 % angezogen!
Das ist seit Januar 2021 anders! Nun gilt, dass eine Miete 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen muss, damit der Vermieter seine Investitionen in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer absetzen kann. Ist die Miete niedriger, können die Kosten nur zum Teil geltend gemacht und mit den Mieteinnahmen verrechnet werden.
Was hat sich geändert?
Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass eine Wohnung oder andere Immobilie als Steuersparmodelle benutzt wird, etwa wenn ein Objekt sehr günstig an ein Familienmitglied vermietet wird. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde beschlossen, Vermieter zu unterstützen, die günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen.
Allerdings sind diese Steuervorteile für Vermieter nicht „geschenkt“: Betroffene müssen eine Prognose aller Einnahmen und Ausgaben für 30 Jahre vorlegen. So soll gesichert werden, dass die Vermietung mit Gewinnabsicht geschieht und nicht privaten Zwecken dient.
(Foto: © Steve Buissinne, Pixabay)
Corona und Miete, Pacht oder Eigentum: die aktuellen Regelungen
BrancheCorona und Miete zahlen, das hat viele private und auch gewerbliche Mieter vor große Herausforderungen gestellt. Wie sollen die Einnahmen für ein Geschäft generiert werden, wenn keine Kunden mehr kommen, weil der Laden geschlossen ist?Auch Eigentümer, die etwa in Kurzarbeit gerieten und deren Kredit „mit der heißen Nadel“ gestrickt war, hatten plötzlich Probleme. Corona hat die Menschen kalt erwischt, niemand hat mit dieser Pandemie und ihren Auswirkungen gerechnet.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Regelungen festgelegt, wie mit den Auswirkungen umgegangen werden soll.
Corona und Miete oder Pacht: Das gilt nun
Bezüglich vieler Verträge sind Zahlungsrückstände aufgelaufen. Das ist problematisch für die Mieter oder Pächter, denn ihre Existenz ist bedroht und sie wissen nicht, wie es weitergehen soll. Für die Vermieter oder Verpächter sieht es jedoch nicht viel besser aus. Auch sie sind auf die eingehenden Gelder angewiesen und haben Kosten, die während der Krise weiter anfallen.
Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, dass Rückstände, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 entstanden sind, noch für eine gewisse Zeit gestundet werden müssen. Natürlich können Vermieter und Verpächter freiwillig auf diese Gelder verzichten, sofern ihnen das möglich ist. Falls nicht, müssen sie auf die Zahlung warten, und zwar bis spätestens zum 30. Juni 2022. Solange dürfen sie keine Kündigung wegen der Zahlungsrückstände aussprechen, zumindest dann nicht, wenn die Rückstände auf den Auswirkungen der Coronapandemie beruhen.
Was ist mit dem zweiten Lockdown?
Diese Regelung bezieht sich konkret auf den ersten Lockdown. Doch leider wurden die Schwierigkeiten danach nicht kleiner, ganz im Gegenteil. Viele Geschäftsleute müssen ihre Läden immer noch geschlossen halten. Die finanziellen Hilfen der Regierung sind nicht immer einfach zu bekommen. Es kann zu weiteren Rückständen kommen. Wie mit diesen verfahren werden soll, wird noch geklärt. Viele Mieter und Vermieter haben gemeinsam konstruktive Lösungen gefunden!
Eine entsprechende Gesetzesänderung stärkt die Position der Gewerbemieterinnen und -mieter. Sie können sich bei einer staatlich angeordneten Einschränkung oder Schließung auf die Regelung zur Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen.
Das ist neu für Eigentümer
Da durch Corona momentan keine Eigentümerversammlungen abgehalten werden können, die Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch handlungsfähig bleiben müssen, gilt bis Ende 2021, dass der letzte bestellte Verwalter im Amt bleibt. Auch der beschlossene Wirtschaftsplan bleibt fortbestehen.
(Foto: © Erich Westendarp, Pixabay)
Achtung Winterpflicht! Das müssen Eigentümer beachten
BrancheWider Erwarten haben wir in vielen Teilen Deutschlands noch einen schönen und verschneiten Winter bekommen. Gerade für die Kinder eine große Freude, die dann mit ihren Schlitten durch die Winterlandschaft laufen und eine Menge Spaß haben. Vor den Türen und auf den Gehwegen sieht das jedoch ganz anders, denn hier wird der Schnee schnell zur Falle. Leicht entsteht Glätte und die Gefahr ist groß, dass jemand ausrutscht und sich verletzt. Aus diesem Grund gibt es eine Winterpflicht, die sogenannte Schneeräumpflicht. Sie ist Teil der Straßenreinigungspflicht.
Wem obliegt die Winterpflicht bzw. Straßenreinigungspflicht?
Die Winterpflicht liegt zunächst einmal bei der jeweiligen Gemeinde. Diese kann sie per Satzung auf die Grundeigentümer übertragen, was in der Regel auch getan wird. Ist eine Immobilie vermietet, wird der Eigentümer diese Pflicht wiederum auf seine Mieter übertragen oder einen professionellen Service buchen, dessen Kosten er dann auf die Miete umschlägt. Wichtig ist, dass eine entsprechende Regelung getroffen wird!
Die Übernahme der Winterpflicht bzw. Straßenreinigungspflicht muss im Mietvertrag vereinbart worden sein, oder der Mieter übernimmt die Arbeiten freiwillig und schafft so Fakten. Im Nachhinein bei einem bestehenden Mietverhältnis die Hausordnung zu ändern, ist hingegen nicht möglich.
Was beinhaltet die Winterpflicht?
Eigentümer tun gut daran, die Winterpflicht klug zu organisieren. Gerade in größeren Wohnanlagen muss eine Regelung getroffen werden, wer zu welchem Zeitpunkt zuständig ist. Zu beachten ist auch, dass einmaliges Räumen bei starkem Schneefall eventuell nicht reicht. Die Wege müssen frei sein. Schneit es allerdings sehr stark, muss man erst räumen, wenn der Schneefall aufgehört hat.
(Foto: © Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)