Corona und der Immobilienmarkt. Die Krise hält die Welt in Atem. Die meisten Menschen spüren direkte Auswirkungen, die Sorgen könnten kaum größer sein. Das betrifft natürlich auch den Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Diesbezüglich sind die verschiedensten Prognosen zu hören, welche die gesamte Bandbreite abdecken.
Optimismus vs. Schwarzmalerei – doch wer behält recht?
Niemand hat eine Glaskugel, doch verschiedene Wirtschaftsexperten versuchen natürlich, die Auswirkungen der Krise einzuschätzen. Die Prognosen reichen von der Annahme, es gebe keinerlei Auswirkungen bis hin zur Warnung vor dem Platzen einer angeblichen Immobilienblase. Die Wahrheit wird, wie so oft, in der Mitte zu finden sein.
Werden Menschen zum Verkauf ihrer Immobilie gezwungen sein, weil sie durch den Verlust des Jobs ihre Kredite nicht mehr bedienen können? Wird es durch Zwangsversteigerungen und eine sinkende Nachfrage zu einem Preissturz kommen, der alle Immobilien preistechnisch Keller zieht?
Eine leichte Besorgnis ist berechtigt, doch kein Grund zur Panik
Mittelfristig wird es einen kleinen Einbruch bei den Kaufpreisen geben, die um rund zehn bis 25 Prozent sinken könnten, prognostizieren die Wissenschaftler des Empirica-Instituts. Die Mieten hingegen werden kaum nachgeben.
Langfristig werden sich die Preise allerdings wieder erholen. Zum Ende 2021 erwartet das Institut die Stabilisierung der Kaufpreise. Dann werden sowohl Mieten als auch Kaufpreise langsam wieder zu steigen beginnen. Die entsprechende Studie zieht als Fazit: Gewohnt wird immer. Weder sind Leerstände zu befürchten, noch verliert Deutschland seinen Status als sicherer Hafen für Kapitalanleger.
Corona und der Immobilienmarkt: Wie bewerten andere Experten die Situation?
Das bulwingesa-Institut weist auf den Stimmungsabfall hin, der sich so lange halten wird, wie die Zeit des Stillstands andauert.
Michael Voigtländer vom IW-Institute rät, aktuell mit dem Kaufen und Verkaufen zu warten, da sich der Markt gerade wieder sortiert. Wer allerdings ein sicheres Einkommen hat, für den können die sinkenden Preise eine attraktive Gelegenheit darstellen.
Fazit:
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich nach einer Zeit der Unsicherheit und leicht sinkenden Preise alles wieder auf einem normalen Maß einpendeln wird. Wir lange das genau dauern wird, ist schwer abzuschätzen, doch die umfangreichen staatlichen Maßnahmen werden ihren Teil dazu beitragen, die Folgen der Krise auch für den Immobilienmarkt abzufedern.
Entlastung für Käufer – Maklergebühren werden bald hälftig geteilt
BrancheKäufer und Käuferinnen von Immobilien können sich bald auf eine deutliche Entlastung freuen. Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, dass die Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt hat. Die Neuerung: Künftig müssen die Maklerkosten hälftig geteilt werden. Wer eine Immobilie sucht und über einen Makler findet, muss bald also nicht mehr als die Hälfte der Gebühren bezahlen.
Verkäufer müssen die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen
Im Kampf um die besten Immobilien stehen Interessenten oft in Konkurrenz zueinander. Das hat dazu geführt, dass Verkäufer nach Belieben die anfallenden Maklergebühren auf sie übertragen konnten. Wer diese nicht übernehmen wollte, schied eben als potenzieller Käufer aus. Und das, obwohl die Beauftragung des Maklers oft vom Verkäufer ausgeht. Mit dem neuen Gesetz soll sich das jedoch ändern, sodass Käufer finanziell entlastet werden.
In Zukunft ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklergebühren nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner, welcher den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Maklergebühren selbst trägt. Dabei muss der Auftraggeber zuerst seinen Anteil bezahlen, bevor die andere Partei zahlungspflichtig wird.
Neuregelung gilt nur für Verbraucher
Eine wichtige Einschränkung gibt es bei dieser Neuregelung: Sie gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Gewerblich agierende Käufer können von dieser Regelung also nicht profitieren, in solchen Fällen kann die Provision weiterhin frei vereinbart werden.
Der gewerbliche Status des Maklers ist hingegen unerheblich für die Wirksamkeit. Selbst, wenn er nur in geringem Umfang tätig ist, unterliegt er den neuen Vorschriften. Manchmal schließt der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag. In diesen Fällen sollen in Zukunft beide Parteien einen Provisionsanteil in gleicher Höhe zahlen. Anderslautende Vereinbarungen können dann nicht mehr rechtskräftig geschlossen werden.
Maklerverträge nur noch in Textform
Ebenfalls neu: Maklerverträge sollen nur noch in Textform abgeschlossen werden können. Bisher genügte eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag, damit einem Eigentumswohnung oder ein Haus den Besitzer wechselte. Zukünftig soll mindestens eine E-Mail erforderlich sein.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 in Kraft treten.
Quelle: © Stux, Pixabay
Das Klima schützen – auch in Corona Zeiten ein Thema
BrancheDas Klima schützen: so wichtig wie nie. Die Bevölkerung Deutschlands scheint von einer Krise in die nächste zu stolpern. Kaum ist die Notwendigkeit des Klimaschutzes im Bewusstsein der meisten Bürger angelangt, stützt mit Corona die nächste Krise alle in Verunsicherung. Der Unterschied: Corona ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein zeitlich begrenztes Problem, während der Klimaschutz eine dauerhafte Angelegenheit ist. Zudem ist der Klimawandel komplizierter, denn das Zusammenspiel aus allen relevanten Faktoren ist nicht leicht zu verstehen. Laut einer forsa-Umfrage sind sich fast drei Fünftel aller Bundesbürger sicher, dass die Klimakrise gravierendere Auswirkungen haben wird als Corona. Die Mehrheit aller Befragten wünscht sich, dass die erneuerbaren Energien einen noch höheren Stellenwert bekommen sollen. Die Regierung leistet dem Vorschub.
Mit einer neuen Heizung das Klima schützen
Seit Anfang des Jahres 2020 gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme. Ölheizungen werden nicht mehr gefördert, da man sich von dieser Technik verabschieden will. Der Einbau klimafreundlicher Heizungen und andere Optimierungen werden hingegen weiterhin kräftig unterstützt.
Immer mehr Eigentümer entdecken die Technik der Wärmepumpe für sich. Es handelt sich nicht nur um eine umweltfreundliche und nachhaltige Methode, der Anreiz ist auch groß. Ersetzt man nämlich eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe, werden bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erstattet. Die Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe?
Das Besondere an diesem Prinzip ist, dass es die bereits vorhandene Wärme der Umwelt nutzt. Diese wird auf ein verwertbares, höheres Temperaturniveau angehoben, um damit heizen zu können. Im Prinzip funktioniert eine Wärmepumpe wie ein Kühlschrank, nur umgekehrt.
Sie kann elektrisch oder mit Gas betrieben werden. Die Wärme kann aus der Außenluft oder Abluft, aus der Erde, aus Grundwasser, Oberflächenwässern oder aus Abwasser gewonnen werden. Diese Pumpen lassen sich auch mit Photovoltaikanlagen kombinieren und sind dann noch umweltfreundlicher. Solche Photovoltaikanlagen funktionieren schon längst nicht mehr nur dann, wenn auch die Sonne scheint. Sie werden heute mit leistungsfähigen Energiespeichern ausgestattet, welche die Stromüberschüsse für Bedarfszeiten speichern. Moderne Technik und ausgeklügelte Förderprogramme helfen dabei, dass jeder Eigentümer das Klima schützen kann.
Kaufen oder Mieten? Eigentum weiterhin günstiger
BrancheKaufen oder Mieten, diese Frage stellen sich viele Bürger in Deutschland. Dabei geht es auch um die anfallenden Kosten. Der neue ACCENTRO Wohnkostenreport für 2020 bringt es ans Licht: Die eigene Immobilie zu bewohnen ist nach wie vor günstiger, als zu mieten. Zudem handelt es sich immer noch um die beste Form, für sein Alter vorzusorgen. Das gilt, obwohl die Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen jedoch auch die Mieten, während die Zinsen auf ihrem historisch niedrigen Niveau blieben. Doch wie werden die beiden Wohnformen miteinander verglichen?
Der Wohnnutzerkostenansatz erlaubt den Vergleich zwischen Kauf und Miete
Bei der Studie wurde der Wohnnutzerkostenansatz verwendet, um den Vergleich zwischen Immobilienbesitzern und Käufern überhaupt ziehen zu können. Dabei werden die regelmäßig anfallenden Kosten, mit denen ein Eigentümer rechnen muss, mit den Mietkosten verglichen. So lässt sich ermitteln, dass es eine relative Vorteilhaftigkeit von Wohneigentum gegenüber Mieten gibt, die im bundesdeutschen Durchschnitt bei 48,5 Prozent liegt. Das macht es umso verständlicher, dass viele Deutsche den Traum von den eigenen vier Wänden träumen. Doch gilt diese Vorteilhaftigkeit auch in den großen Metropolen, wo die Kaufpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind?
Eigentum ist auch in Metropolen günstiger als Miete
Ja, trotz der gestiegenen Kaufpreise ist die Vorteilhaftigkeit bei Eigentum eindeutig gegeben. Sogar in Berlin ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden günstiger als zu mieten, und zwar um 35 %. In Hamburg liegt der finanzielle Vorteil bei 43 %. Die Ursachen liegen darin, dass einerseits die Mieten steigen und andererseits die Hypothekendarlehen aufgrund der aktuellen Zinslage sehr günstig sind. Die niedrigen Zinsen sorgten dafür, dass die laufenden Kosten für Eigentümer im Vergleich zu denen von Mietern zwischen 2018 und 2019 sogar gefallen sind. Es gilt in fast allen deutschen Kreisen: Die Kaufpreise sind nicht im gleichen Maß gestiegen, wie die Zinsen gefallen sind.
Wie wird sich die Corona-Krise auf diese Unterschiede auswirken? Die Experten vom IW-Institut rechnen mit hohen Preisanpassungen im Süden Deutschlands, im Osten des Landes werden wahrscheinlich die Mieten anziehen.
Obwohl seit den letzten Jahren deutlich mehr Eigentümer und private Vermieter gibt, stagniert die Eigentumsquote.
BGH zur Fläche in der Betriebskostenabrechnung
BrancheVerteilerschlüssel Fläche: Die Betriebskosten werden immer wieder zum Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Manchmal landen entsprechende Fälle vor dem BGH, wie auch im folgenden Fall:
Muss die Fläche in der Betriebskostenabrechnung genau erläutert werden?
Ein Mieter zog gegen seine Vermieterin vor den Bundesgerichtshof (BGH). Er beanstandete, dass einige Kosten bei den Betriebskosten nach Fläche abgerechnet, jedoch nicht näher erläutert wurden.
Das kommt jedoch öfter vor. Gerade große Anlagen, bei denen mehrere Wohn- und Gewerbeeinheiten gemeinsam abgerechnet werden, bergen eine gewisse Komplexität. Die Abrechnung nach Flächen ist in solchen Fällen üblich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Abrechnungsmaßstab im Detail zu erläutern – übrigens auch nicht dann, wenn einzelne Positionen unterschiedlich auf die Flächen verteilt werden.
Bei der beanstandeten Betriebskostenabrechnung wurden verschiedene Gesamtflächen zugrundegelegt. Es handelte sich um ein Objekt, bei dem sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden waren. Manche Positionen bezogen sich auf die Gesamtfläche, andere wiederum auf einzelne Gebäude oder Bereiche. Dem BGH Urteil vorausgehend war bemängelt worden, dass der Verteilungsschlüssel zur Fläche nicht erläutert worden war.
Zum Streit kam es durch eine eingeforderte Nachzahlung
Eine Vermieterin in Dresden verlangte von ihren Mietern eine Nachzahlung für Betriebskosten und Heizkosten. In der Abrechnung waren zwar die Flächen vermerkt, nicht jedoch die jeweiligen „Hauseingänge“ des Objektes, wie das Amts- und Landgericht zuvor bemängelten. Das BGH gab der Klägerin nun jedoch Recht. Die Abrechnung war formal gültig, da sie alle wichtigen Komponenten enthielt. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ muss nicht weiter erläutert werden. (BGH, 29.1.2020, VIII ZR 244/18).
Der Mieterschutzbund kritisiert die Entscheidung. Er bemängelt, die Abrechnungen würden für Mieter immer schwerer zu verstehen sein und könnten schwieriger überprüft werden.
Die Krise macht beengte Wohnverhältnisse zum Problem
BrancheZum Wohnen zu wenig Platz zu haben ist nie schön, doch normalerweise können Menschen diesem Problem aus dem Weg gehen. Die Zeit am Arbeitsplatz und in der Schule entzerrt die Situation zu Hause. Mit der Krise ist das jedoch vorbei. Schulen und Kindergärten öffnen zwar langsam wieder, dennoch sind die meisten Bundesländer von einem normalen Betrieb noch weit entfernt. Das Homeoffice ist für viele Menschen zum Alltag geworden, andere sind jedoch in Kurzarbeit oder haben ihren Job verloren. Die Folge ist immer, dass mehr Zeit zu Hause verbracht wird.
So viele Menschen haben statistisch zu wenig Platz
Laut dem Statistischen Bundesamt leben in Deutschland sechs Millionen Menschen in zu kleinen Wohnungen. Im internationalen Vergleich verschwimmt dieser Eindruck etwas, denn hier steht Deutschland eigentlich recht gut da.
Diese „Überbelegung“ liegt etwa dann vor, wenn zwei Teenager in einem Zimmer leben oder das Wohnzimmer gleichzeitig als Schlafraum genutzt werden muss. Solche Zustände werden meist in Städten gefunden, wo 11,5 Prozent der Einwohner zu wenig Platz haben. Auf dem Land haben nur vier Prozent der Bewohner nicht ausreichend Raum für alle Familienmitglieder.
In der Krise ist diese Situation besonders schlimm, denn man kann nicht einfach ausweichen. Teilweise galten in den einzelnen Bundesländern Ausgangsbeschränkungen, sodass man nur mit einem „triftigen Grund“ nach draußen dufte.
Platzbedarf ändert sich im Laufe der Jahre
Zwar war zu beobachten, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil der Mieterhaushalte, die weniger als einen Raum pro Person zur Verfügung haben, etwas angestiegen ist. Dabei muss doch auch bedacht werden, dass sich der verfügbare Wohnraum pro Kopf in den Jahren zwischen 1960 und 2004 verdoppelt hat. Das hängt einerseits mit den gewachsenen Ansprüchen zusammen, andererseits auch mit der steigenden Zahl an Singlehaushalten. Die Corona-Pandemie und die folgenden Einschränkungen bringen nun ans Licht, was ohnehin zur Lebensrealität der betroffenen Menschen gehört.
Zudem kann es sein, dass sich die Arbeitswelt nach Corona ändern wird, etwa indem vermehrt im Homeoffice gearbeitet wird. Das kann auch den persönlichen Anspruch an Wohnraum verändern, indem nicht mehr nur die Nähe zum Arbeitsplatz relevant ist. Auch das Vorhandensein eines kleinen Büros kann die Attraktivität einer Wohnung dann vergrößern.
Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise
BrancheVermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise: „Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert.“ Dieses Zitat von Giuseppe Tomasi di Lampedusa beschreibt die aktuelle Lage auf dem Immobiliensektor ganz gut. Bisher waren wir es gewohnt, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, doch die aktuellen Ereignisse rütteln an diesen Grundfesten.
Doch das Leben muss weitergehen! Es wird selbstverständlich weiterhin gewohnt, vermietet und natürlich ge- und verkauft. Immobilienangelegenheiten können nicht beliebig auf später verschoben werden, vor allem nicht, da niemand weiß, wann dieses „später“ eintritt. Das Vermieten und Verkaufen in Zeiten der Krise stellt alle Beteiligten vor gewisse Herausforderungen.
Mieten und Darlehen können gestundet werden
Die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise verursachen einige Einschnitte und greifen in die Beziehungen zwischen den Parteien eines Miet- oder Pachtverhältnisses ein. So gilt etwa, dass eine Kündigung vonseiten des Vermieters aufgrund nicht gezahlter Miete oder Pacht vom 1. April bis 30. Juni 2020 ausgeschlossen ist. Liegen andere mögliche Kündigungsgründe vor, wie etwa ein Eigenbedarf, dann gelten die entsprechenden Gesetze jedoch weiterhin.
Zudem können auch Eigentümer, die ihre Darlehen aktuell nicht bedienen können, eine Stundung mit ihrer Bank vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Besichtigungen unmöglich?
Aktuell gelten verschiedene Kontakt- bzw. Versammlungsverbote, die je nach Bundesland unterschiedlich streng ausgelegt werden. Das führt zu Behinderungen bei der Vermietung, der Verpachtung und dem Verkauf, denn Besichtigungen sind nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen möglich. Zudem fühlen sich manche Interessenten unwohl, wenn sie mit anderen Menschen zusammentreffen. Werden die entsprechenden Regeln beachtet, sind Besichtigungen jedoch problemlos möglich.
So gilt, dass Massenbesichtigungen, wie sie in vielen Großstädten an der Tagesordnung sind, momentan nicht durchgeführt werden dürfen. Potenzielle Mieter dürfen nur einzeln eingeladen werden. Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden, der Sicherheitsabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Die Krise kann jedoch auch zu einer positiven Entwicklung führen, wenn etwa der Onlinepräsentation von Immobilien eine größere Bedeutung zukommt. Warum nicht bereits im Voraus möglichst schöne Fotos und aussagekräftige Videoaufnahmen erstellen, und so die Einschränkungen bei den Besichtigungen wieder ausgleichen? Auf diese Weise gelingt es spielend, den Blick der Interessenten zu lenken.
Welche Auswirkungen hat Corona auf den Immobilienmarkt?
BrancheCorona und der Immobilienmarkt. Die Krise hält die Welt in Atem. Die meisten Menschen spüren direkte Auswirkungen, die Sorgen könnten kaum größer sein. Das betrifft natürlich auch den Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Diesbezüglich sind die verschiedensten Prognosen zu hören, welche die gesamte Bandbreite abdecken.
Optimismus vs. Schwarzmalerei – doch wer behält recht?
Niemand hat eine Glaskugel, doch verschiedene Wirtschaftsexperten versuchen natürlich, die Auswirkungen der Krise einzuschätzen. Die Prognosen reichen von der Annahme, es gebe keinerlei Auswirkungen bis hin zur Warnung vor dem Platzen einer angeblichen Immobilienblase. Die Wahrheit wird, wie so oft, in der Mitte zu finden sein.
Werden Menschen zum Verkauf ihrer Immobilie gezwungen sein, weil sie durch den Verlust des Jobs ihre Kredite nicht mehr bedienen können? Wird es durch Zwangsversteigerungen und eine sinkende Nachfrage zu einem Preissturz kommen, der alle Immobilien preistechnisch Keller zieht?
Eine leichte Besorgnis ist berechtigt, doch kein Grund zur Panik
Mittelfristig wird es einen kleinen Einbruch bei den Kaufpreisen geben, die um rund zehn bis 25 Prozent sinken könnten, prognostizieren die Wissenschaftler des Empirica-Instituts. Die Mieten hingegen werden kaum nachgeben.
Langfristig werden sich die Preise allerdings wieder erholen. Zum Ende 2021 erwartet das Institut die Stabilisierung der Kaufpreise. Dann werden sowohl Mieten als auch Kaufpreise langsam wieder zu steigen beginnen. Die entsprechende Studie zieht als Fazit: Gewohnt wird immer. Weder sind Leerstände zu befürchten, noch verliert Deutschland seinen Status als sicherer Hafen für Kapitalanleger.
Corona und der Immobilienmarkt: Wie bewerten andere Experten die Situation?
Das bulwingesa-Institut weist auf den Stimmungsabfall hin, der sich so lange halten wird, wie die Zeit des Stillstands andauert.
Michael Voigtländer vom IW-Institute rät, aktuell mit dem Kaufen und Verkaufen zu warten, da sich der Markt gerade wieder sortiert. Wer allerdings ein sicheres Einkommen hat, für den können die sinkenden Preise eine attraktive Gelegenheit darstellen.
Fazit:
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich nach einer Zeit der Unsicherheit und leicht sinkenden Preise alles wieder auf einem normalen Maß einpendeln wird. Wir lange das genau dauern wird, ist schwer abzuschätzen, doch die umfangreichen staatlichen Maßnahmen werden ihren Teil dazu beitragen, die Folgen der Krise auch für den Immobilienmarkt abzufedern.
Mieter wünschen sich Immobilieneigentum
BrancheWenn alle Bundesbürger, die dies möchten, eine Immobilie besitzen würden, dann läge die Wohneigentumsquote bei 75 Prozent. Im Moment liegt dieser Prozentsatz bei 47. Demnach ist Deutschland auch weiterhin eine Mieternation – und das ohne, dass die Bürger dies wollen.
Studienergebnisse liefern Zahlen und Fakten
Das Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland hat im Auftrag des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) eine repräsentative Umfrage erstellt. Diese lieferte unter anderem folgende Ergebnisse und Informationen:
Die größte Intention für den Erwerb einer Immobilie ist für die Studienteilnehmer die eigene Altersvorsorge. Weitere Gründe sind unter anderem: Die Unabhängigkeit von einem Vermieter (48 Prozent), die Unabhängigkeit von der Mietpreisentwicklung (44 Prozent), eine sichere Kapitalanlage (43 Prozent), sowie die Erfüllung eines Lebenstraums (42 Prozent).
Dem ganzen stehen natürlich auch diverse Hürden entgegen. So nannten zwei Drittel der Befragten fehlendes Eigenkapital als Hindernis. Ein weiterer Teil erwähnte, dass die deutsche Wohnungspolitik eigenes Eigentum erschwert. Dadurch ergibt sich die geringe Prozentzahl an Wohnungseigentümern.
Haushaltseinkommen als Maßstab
Je geringer das Haushaltseinkommen ist, desto niedriger ist auch die Immobilieneigentumsquote. Hierbei würden das geplante KfW-Bürgschaftsprogramm und ein Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer den Bürgern entgegenkommen. Die Einkommensquote staffelt sich hierbei wie folgt:
Ausgaben der deutschen Haushalte
BrancheAlle fünf Jahre werden die Ausgaben und Einnahmen der deutschen Bürgerinnen und Bürger durch das statistische Bundesamt ermittelt. Circa 60.000 private Haushalte nehmen an der freiwilligen Haushaltserhebung teil. Dabei geben sie eine Auskunft zu ihren Wohnverhältnissen und zu der Ausstattung der Wohnung. Dies betrifft unter anderem die eigenen Gebrauchsgüter.
Studie ermittelt genaue Zahlen
Im Bereich Verkehr gaben die privaten Haushalte im Durchschnitt 14 Prozent des Einkommens aus. Das entspricht 379 Euro. In diesem Betrag sind sowohl die privaten Fahrzeuge sowie die öffentlichen Verkehrsmittel enthalten. Gut 23 Prozent der Ausgaben entfielen auf die Innenausstattung, Gaststätten und Beherbergungsdienstleistungen, Post und Telekommunikation, Gesundheit, Bildung und andere Waren und Dienstleistungen.
Außerdem haben die Haushalte noch weitere zusätzliche Ausgaben, welche nicht zu den Konsumausgaben zählen. Dazu gehören unter anderem die Zinsen für Kredite sowie Versicherungsbeiträge. Für diese Aufwendungen wurden im Durchschnitt 484 Euro im Monat ausgegeben. Alle durchschnittlichen Werte liegen aktuell aus der Studie vor.
Ausgaben rund ums wohnen
Über die Hälfte des Konsumbudgets wurden für Wohnen, Ernährung und Bekleidung aufgewendet. Dies ergibt die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Das entspricht je Haushalt einem Betrag von 1.390 Euro pro Monat. Gesamt lagen die Konsumausgaben bei 2.704 Euro monatlich. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren lag die Zahl bei 10,5 Prozent weniger. Zum Jahr 1998 beträgt die Steigerung ganze 31,2 Prozent. Monatlich gaben die Haushalte im Schnitt 908 Euro für den Bereich Wohnen aus. 1998 betrug dieser Anteil 32 Prozent. Dazu zählen folgende Aufwendungen: Wohnungsmiete, Betriebskosten, Aufwendungen für Instandhaltung und Energie. Auf Bekleidung entfielen 122 Euro. Die Ausgaben für Ernährung betrugen 360. Das entspricht wiederum 13 Prozent. Im Vergleichsjahr 1998 lagen diese Anteile bei sechs Prozent.
Alles Rund um Baumfällungen, Baumschnitt und Gehölzpflege
BrancheIn der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gelten besondere Regelungen rund um das Thema Gehölze beschneiden, fällen oder roden. Seit Jahrzehnten werden Schnitt- und Fällverbote durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt (§ 39 BNatSchG). Dieses schützt Tiere, welche Sträucher und Bäume als Lebensraum nützen. Die Tiere benötigen für den Nestbau geschützte Räume. Außerdem ziehen Eichhörnchen und Baummarder ihre Jungen in diesen Bäumen auf. Um den Lebensraum nicht zu gefährden, gibt es hierfür besondere Gesetze.
Gemeindeverwaltung kontaktieren
Falls Sie vorhaben in nächster Zeit auf Ihrem Grundstück Bäume zu fällen, sollten Sie zuvor die Gemeindeverwaltung in Kenntnis setzen. Auch bei Neubauten wird im Zuge der Baugenehmigung entschieden, welche Bäume gefällt werden dürfen. Hierbei besteht unter anderem die Möglichkeit für Ersatzplanungen oder eine Ausgleichszahlung. Wiedersetzen sich Bundesbürger gegen diese Pflicht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro gerechnet werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind dabei nicht außer Acht zu lassen. Allerdings gibt es hierfür eine Ausnahme: Gefährden Bäume die Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer sicherstellen, dass dieser zum Beispiel entfernt wird. Ist ein Baum nach einem Sturm schief, so kann das Fällen sogar zur Pflicht werden.
Individuelle Regelungen
Die Regelungen und Besonderheiten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Die Baumschutzsatzung der jeweiligen Städte und Gemeinden entscheidet darüber. Oftmals sind dabei große Bäume geschützt, welche einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Der Umfang wird in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden abgemessen. Auch hier gibt es Sonderregelungen:
Falls es Unklarheiten zur Gesetzeslage gibt, empfiehlt es sich in der jeweiligen Stadtverwaltung nachzufragen.