Oftmals sind Mieter verunsichert, was die Haltung von Tieren betrifft. Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt und welche sind nicht erwünscht? Rund 34,3 Millionen Haustiere leben in der Bundesrepublik. Darunter sind 9,4 Millionen Hunde und etwa 14,8 Millionen Katzen. Aber auch Kleintiere und Reptilien finden ein zu Hause in deutschen Wohnungen. Mäuse, Fische, Vögel und Schlangen bewohnen die Haushalte.
Verbot von Tierhaltung
Laut Schleswig-Holsteiner Rechtsanwaltskammer kann sich der Vermieter im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. In vielen Mietverträgen ist dieser Vorbehalt standardmäßig enthalten. Der Vermieter muss allerdings einwilligen, solange keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. In der Regel bezieht sich diese Art der Genehmigung auf eine bestimmte Tierart. Wird wiederum ein neues Tier angeschafft, muss die Erlaubnis erneut eingeholt werden.
Zudem kann der Vermieter verschiedene Vorgaben machen. Diese Vorgaben können beispielsweise folgende Inhalte haben:
- Ein Hund darf tagsüber nur eine bestimmte Zeit unbeaufsichtigt bleiben
- Lautes Hundegebell ist durch die vermehrte Betreuung zu unterbinden
Diese Regelungen sind von Fall zu Fall anders. Unerlaubte Tierhaltung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen. Werden unerlaubt größere Tiere in der Wohnung gehalten, so kann der Eigentümer verlangen, dass diese abgeschafft werden. Duldet der Vermieter die Tierhaltung allerdings für längere Zeit, so kann der Unterlassungsanspruch entfallen.
Gute Nachrichten für Mieter
Theoretisch darf ein Formularmietvertrag die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht verbieten. Damit ist die Haltung von Tieren in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt allerdings, dass die Tiere die weiteren Hausbewohner nicht stören dürfen. Außerdem darf das Mietobjekt nicht beschädigt werden. Lautes Hundegebell kann zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen. Auch die Haltung von vielen großen Aquarien kann aufgrund des Gewichtes eine Gefährdung darstellen. Kleintiere sind allerdings erlaubt, wenn sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten. Zu diesen Tieren gehören unter anderem: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Mäuse.
Hausmeister-Notdienst: Müssen Mieter bezahlen?
BrancheEnde des Jahres 2019 hat der Bundesgerichtshof über folgendes entschieden: Die Notdienstpauschale, welche bei Bedarf an einen Hausmeister entrichtet wurde, ist vollständig vom Vermieter zu tragen. Die Pauschale zählt dabei zu den Verwaltungskosten. Es handelt sich nicht um umlagefähige Betriebskosten. Gute Nachrichten also für Mieterinnen und Mieter!
Bundesgerichtshof fällt Urteil
Viele Vermieter haben bisher die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters mit den Betriebskosten abgerechnet. Diese Personen trifft das aktuelle Urteil des BGH (18.12.2019, VIII ZR 62/19). Eine Umlage ist nun nicht mehr möglich. Folgender Fall wurde Mitte Dezember 2019 vor dem BGH verhandelt: Mieter einer Berliner Wohnung sollen laut Mietvertrag die Betriebskosten gemäß Berechnungsverordnung bezahlen. Dabei hatten sie eine monatliche Vorauszahlung zu entrichten. Im Jahr 2016 wies die Abrechnung eine sogenannte Notdienstpauschale für Hausmeister-Leistungen auf. Diese Betrug 1,199,52 Euro. Der Hausmeister war unter anderem für Heizungsausfälle, Stromausfälle und einen Wasserrohrbruch außerhalb der Öffnungszeiten anwesend. Auf die Mieter wurde jeweils ein Anteil von 100 Euro umgerechnet. Nach dem Urteil des BGH ist diese Umlage nun nicht mehr möglich.
Die Begründung des Urteils
Das Gericht begründete das Urteil folgendermaßen: Die Pauschale betrifft die Kosten, die außerhalb der Geschäftszeiten anfallen. Während der normalen Öffnungszeiten werden diese Arbeiten üblicherweise von der Hausverwaltung des Vermieters erledigt. Daher sind diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Deshalb unterliegt dieser Bereich auch nicht den Betriebskosten. Auch dem Sicherheitsbereich lassen sich diese Aufwendungen nicht zuordnen. Es handelt sich also auch nicht um umlagefähige Hausmeistertätigkeiten. Dies sind wiederum Aufgaben, welche routinemäßig erledigt werden. Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
Fazit: Bei der Notdienstpauschale handelt es sich um Kosten, welche der Vermieter selbst tragen muss. Es sind keine Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden können.
Anstieg der Immobilienpreise seit 15 Jahren – Grundstücke stark betroffen
BrancheKürzlich wurde von dem unabhängigem Analyseunternehmen bulwingesa der neue Immobilienindex vorgelegt. Hierbei wurde die Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland seit dem Jahr 1990 analysiert. Der Index wird damit zu einem Gradmesser für Entscheidungen in folgenden Bereichen: Stadtentwicklung, Immobilienmarkt und Geldpolitik.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse besagt, dass die Immobilienpreise im Jahr 2019 mit 4,7 Prozent nicht ganz so stark anstiegen. Die Grundstückspreise für Wohn- und Gewerbeimmobilien stiegen hingegen weiterhin deutlich an. In dem Bereich Einzelhandel gibt es sogar einen Abwärtstrend zu verzeichnen.
Die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst
Aus dem Immobilienindex ergeben sich unter anderem folgende Einschätzungen und Aussagen:
Entwicklungen im Immobilienmarkt
Welche Faktoren sind ausschlaggebend für die Preise des Immobilienmarktes? Hier stehen vor allem der Mangel an Grundstücken, sowie die fehlenden Baukapazitäten an erster Stelle. Zu diesem Thema gibt es zwei gegensätzliche Aussagen. Einerseits hat das statistische Bundesamt im Vorjahresvergleich mehr Baugenehmigungen als noch im Vorjahr registriert. Auch die Auftragslage für die Bauindustrie stieg an. Beides deutet theoretisch darauf hin, dass die Zahl der Fertigstellungen ansteigen müsste. Andererseits steht dem der Engpass bei den Baukapazitäten entgegen. Hierzu sagt Andreas Schulten, Generalbevollmächtigter bei bulwiengesa folgendes: „Eine spürbare Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau, wie es in einer Blasenentwicklung typisch wäre, bleibt weiterhin aus.“
Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
BrancheIm Eifer des Gefechts passiert es bei Kindern schonmal, dass der Fußball in der Fensterscheibe landet. Solche unabsichtlichen Unfälle können immer wieder vorkommen. Auch eine Delle im Auto des Nachbarn ist schneller passiert als einem lieb ist. Ob der entstandene Schaden erstattet wird kommt allerdings auf den jeweiligen Einzelfall an. Wann haften die Erziehungsberechtigten?
Haftung von Kindern und Jugendlichen
Ob Kinder für den entstanden Schaden haften ist Altersabhängig. Ist ein Kind unter sieben Jahren, so muss es nicht haften. Zudem gelten folgende Regelungen und Vorschriften:
Die Aufsichtspflicht unterliegt folgenden Regelungen: In der eigenen Wohnung müssen Kleinkinder nicht dauerhaft beaufsichtigt werden. Ist das Kind zwischen drei und vier Jahre alt, so reicht es aus, wenn die Erziehungsberechtigten in Hörweite sind. Ab einem Alter von sieben Jahren reicht es, sich einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten des Kindes zu verschaffen. Kinder im Vorschulalter hingegen sollen ca. alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden.
Ungeplante Unfälle
Gerade in dicht bewohnten Siedlungsgebieten kann es zu Unfällen kommen. Kinder halten sich gerne vor dem Haus oder im Garten auf. Hier kann es schnell passieren, dass sie mit ihrem Roller ein Fahrzeug beschädigen. Dabei gilt: Geübte Kinder müssen während des Fahrradfahrens nicht von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Das gilt bereits ab einem Alter von fünf Jahren. Es ist ratsam eine private Haftpflichtversicherung für das Kind abzuschließen, da die Schadenshöhe an Fahrzeugen unter Umständen sehr hoch sein kann.
Die Entwicklung der Mieten und Löhne in Deutschland
BrancheIn den vergangenen 10 Jahren geriet die Immobilienwirtschaft immer wieder in den Mittelpunkt vieler Diskussionen. Die immer weiter steigenden Wohnkosten rücken die Branche zunehmend in ein schlechtes Licht. Vor allem die gestiegenen Mieten sind Bundesweit immer wieder ein Thema. Allerdings gab es im letzten Jahrzehnt ebenso einen Arbeitsmarktboom. Dieser steht in engem Zusammenhang mit der Wohnsituation. Wie wirken sich steigende Löhne auf den Mietpreis aus?
Wie erschwinglich sind deutsche Wohnungen tatsächlich?
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat kürzlich die Erschwinglichkeit einer Immobilie ermittelt. Dafür wurden der Immobilienmarkt und der Arbeitsmarkt in Relation zueinander gesetzt. Das Ergebnis dieser Studie zeigt auf, dass die Erschwinglichkeit einer Mietwohnung in teilen Deutschlands sogar gestiegen ist. Um dieses Ergebnis zu erzielen wurde die Änderung der Bruttolöhne und der Nettokaltmieten betrachtet. Das Institut bezog sich dabei auf Neuvertragsmieten im jeweiligen Betrachtungsjahr. Die Daten erhielt es dabei von der Bundesagentur für Arbeit für alle Kreise im Zeitraum von 2014 bis 2018. Die Nettokaltmieten wurden für denselben Zeitraum bestimmt. Die zugehörigen Informationen lieferte das F+B Forschungsinstitut.
Studienergebnisse zugunsten der Mietbranche
Die Recherche ergab unter anderem folgendes: Im Untersuchungszeitraum stieg der Bruttolohn um 9,4 Prozent. Die Mieten hingegen stiegen um 8,5 Prozent. Dies ergibt eine Differenz von 0,9 Prozent. Das wiederum bedeutet, dass die Mieten theoretisch günstiger wurden, da im gleichen Zeitraum das Einkommen anstieg. Für 269 von 401 Kreise trifft diese Aussage zu. Dennoch unterscheiden sich die Spitzenwerte in den einzelnen Regionen deutlich. Es besteht also weiterhin dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik.
Die Studie unter dem nachfolgenden Link zeigt die Entwicklung der Mieten und Löhne im Detail: www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/michael-voigtlaender-entwicklung-von-loehnen-und-mieten-dreigeteiltes-deutschland-455641.html.
Verkehrssituation beeinflusst nachweislich den Immobilienwert
BrancheRuhige Wohngebiete sind deutlich beliebter als Wohnblöcke neben mehrspurigen Bundesstraßen. Der Lärm und die Abgase wirken sich nachweislich auf das eigene Wohlbefinden aus. Auch für gewerbliche Räume und Bürogebäude zählen Qualitätsmerkmale, welche wesentlich mit der Verkehrssituation in Verbindung stehen. Diese Faktoren beeinflussen nachweislich den Wert einer Immobilie.
Die Bewertung einer Immobilie
Zu den wichtigsten Kriterien bei der Immobilienbewertung zählt unter anderem die Lage des bestehenden Gebäudes. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren veränderte sich allerdings im Laufe der Zeit. Dies hat vor allem einen Grund: Der Individualverkehr hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Autos in Deutschland den höchsten Wert aller Zeiten. Rund 47 Millionen Fahrzeuge sind auf deutschen Straßen unterwegs.
Vielerorts haben sich inzwischen Initiativen gebildet, welche nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen. Unter anderem soll der öffentliche Nahverkehr gefördert werden. In einigen Städten ist dies bereits der Fall. Erste Städte bieten sogar Fahrten zum Null-Tarif an. Durch diese Aktionen steigt die Lebensqualität in Städten deutlich an. Im Ruhrgebiet, Rheinland und Berlin hingegen stiegen die Preise für Busse und Bahnen sogar. Dadurch wird der ÖPNV bei den Bürgern immer unbeliebter. Das führt wiederum dazu, dass sich Stadtbewohner immer mehr durch PKW’s bedrängt und eingeschränkt fühlen.
Andere Länder als Vorreiter
Auch einige unserer Nachbarländer gelten als Vorreiter in Sachen ÖPNV. In Luxemburg bezahlen Passagiere ab März 2020 nur noch in der ersten Klasse den Fahrpreis. Alle anderen Plätze stehen kostenlos zur Verfügung. Bereits seit dem Jahr 2013 hat die estnische Hauptstadt Tallin kostenlosen Nahverkehr. Ebenso gehören Städte in Frankreich und England zu den Vorreitern. Auch Deutschland versucht sich langsam aber sicher an einer Lösung: In Monheim gibt es ab April 2020 den Gratis Nahverkehr. Auch in Augsburg gibt es seit Anfang des Jahres die kostenlose City-Zone.
Alles Rund um das Thema Baukindergeld
BrancheUm Familien mit Kindern beim Traum vom Eigenheim zu unterstützen hat die Bundesregierung das Baukindergeld eingeführt. Für Familien ist die Eigentumsbildung besonders wichtig. Dadurch werden sie beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Dies gilt sowohl für Familien, als auch für Alleinerziehende mit Kindern. Haben auch Sie Anspruch auf Baukindergeld?
Voraussetzungen für das Baukindergeld
Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Familie Anspruch auf das staatliche Baukindergeld hat. Baukindergeld kann beantragt werden, wenn die Familie ein Haus oder eine Wohnung kauft, in das sie selbst einzieht. Zusätzlich darf das eigene Einkommen nicht zu hoch sein. Es gibt 12.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Wichtig dabei ist es, dass die Frist für den Antrag eingehalten wird. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Hierbei gilt das Datum der Meldebestätigung. Die Zuständigkeit liegt bei der staatlichen KfW-Bank. Dennoch ist es von Vorteil, wenn die Finanzierung auch ohne Baukindergeld geleistet werden kann. Hierbei sollte das Geld als Zuschuss für Sondertilgung verwendet werden. Im Bundesland Bayern wird das Baukindergeld zusätzlich aus Landesmitteln aufgestockt.
Da der Zuschuss abhängig vom eigenen Einkommen ist, muss der Antragsteller bei der KfW die Einkommensteuerbescheide einreichen. Auch wenn er bisher nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet war, gilt diese Regelung. Dabei wird auf die Bescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung geachtet.
Kindesalter und Einkommenshöhe
Das Baukindergeld muss beantragt werden, bevor das eigene Kind 18. Jahre alt wird. Auch der Einzug muss vor diesem Datum liegen. Das Alter des Kindes ist hierbei der ausschlaggebende Faktor. Wird das Kind erst in naher Zukunft geboren, so kann es sogar sinnvoll sein, den Einzug hinauszuzögern. Wird das Kind später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, so gibt es kein Baukindergeld. Auch die Höhe der Einkommensgrenze variiert. Ist ein Kind in der Familie, so liegt die Grenze bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt diese an.
Tierhaltung in deutschen Mietwohnungen – was beachten?
BrancheOftmals sind Mieter verunsichert, was die Haltung von Tieren betrifft. Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt und welche sind nicht erwünscht? Rund 34,3 Millionen Haustiere leben in der Bundesrepublik. Darunter sind 9,4 Millionen Hunde und etwa 14,8 Millionen Katzen. Aber auch Kleintiere und Reptilien finden ein zu Hause in deutschen Wohnungen. Mäuse, Fische, Vögel und Schlangen bewohnen die Haushalte.
Verbot von Tierhaltung
Laut Schleswig-Holsteiner Rechtsanwaltskammer kann sich der Vermieter im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. In vielen Mietverträgen ist dieser Vorbehalt standardmäßig enthalten. Der Vermieter muss allerdings einwilligen, solange keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. In der Regel bezieht sich diese Art der Genehmigung auf eine bestimmte Tierart. Wird wiederum ein neues Tier angeschafft, muss die Erlaubnis erneut eingeholt werden.
Zudem kann der Vermieter verschiedene Vorgaben machen. Diese Vorgaben können beispielsweise folgende Inhalte haben:
Diese Regelungen sind von Fall zu Fall anders. Unerlaubte Tierhaltung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen. Werden unerlaubt größere Tiere in der Wohnung gehalten, so kann der Eigentümer verlangen, dass diese abgeschafft werden. Duldet der Vermieter die Tierhaltung allerdings für längere Zeit, so kann der Unterlassungsanspruch entfallen.
Gute Nachrichten für Mieter
Theoretisch darf ein Formularmietvertrag die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht verbieten. Damit ist die Haltung von Tieren in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt allerdings, dass die Tiere die weiteren Hausbewohner nicht stören dürfen. Außerdem darf das Mietobjekt nicht beschädigt werden. Lautes Hundegebell kann zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen. Auch die Haltung von vielen großen Aquarien kann aufgrund des Gewichtes eine Gefährdung darstellen. Kleintiere sind allerdings erlaubt, wenn sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten. Zu diesen Tieren gehören unter anderem: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Mäuse.
Mietsteigerung im Jahr 2019
BrancheDer Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten in Deutschland wurde im Jahr 2019 niedriger. Dieser Wert ergibt sich aus dem aktuellen Mietspiegelindex, welcher durch das Hamburger Institut F+B seit 1996 erstellt wird. Die Vergleichsmieten im Jahr 2019 stiegen um 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Demnach stiegen sie um 1,8 Prozent.
Städte im Vergleich
München wurde erstmals nicht die teuerste Großstadt für Mieter. Stuttgart belegte im Jahr 2019 den ersten Platz. Hier wird durchschnittlich 10,41 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter bezahlt. Damit liegt Stuttgart 48 Prozent über dem durchschnittlichen Mietpreis. Dieser beträgt in den untersuchten Städten 7,04 Euro. In Karlsfeld (Landkreis Dachau) bezahlen die Mieter die höchste Nettokaltmiete. Diese Beträgt 10,86 pro Quadratmeter. Weitere Städte liefern folgende Zahlen:
Vergleichsweise wenig kosten die Mieten in der Bundeshauptstadt Berlin. In den östlichen Stadtteilen kosten Bestandswohnungen im Moment 6,55 Euro pro Quadratmeter. Im westlichen Teil Berlins liegt der Mietpreis bei 7,32 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Allerdings ist hier ein Anstieg der Miete zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Berliner Altbauten, als auch im Neubausegment.
Grundlage der Analyse
Die recherchierten Zahlen beruhen auf der Grundlage von folgenden Werten: Analysiert wurden die Nettokaltmieten von Wohnungen mit 65 Quadratmetern. Dabei wurde auf eine mittlere Ausstattung und die Lage geachtet. Betrachtet wurden dabei nur Gemeinden mit Mindestens 20.000 Einwohnern. Das höchste Mietpreisniveau erreichten dabei die Top-30-Städte. Die teuersten Städte finden sich dabei häufig in den süddeutschen Regionen Stuttgart und München.
Gerichtsurteil: Die Beseitigung von Bauschutt
BrancheBauschutt fällt bei diversen Renovierungsarbeiten an. Auch bei Neubauten und Umbauarbeiten entsteht der Bauabfall. Doch wie kann er richtig und fachgemäß entsorgt werden? In den Hausmüll gehört Bauschutt keinesfalls. Die lokalen Abfallverwertungen sind für kleinere Mengen des Bauabfalls zuständig. Dieser besteht aus wiederverwertbaren mineralischen Materialien wie zum Beispiel Sand, Ziegel, Klinkersteine, Mörtelreste, Keramik, Fliesen, Backsteine, Beton und Glasbausteinen. Dabei handelt es sich um den reinen Bauschutt.
Entsorgung durch Fachunternehmen
Reiner Bauschutt ist leider nicht allzu häufig anzutreffen. Oftmals wird nach Renovierungsarbeiten sogenannter Baumischabfall entsorgt. Dieser beinhaltet unter anderem zusätzliche Gegenstände: Metall, Kunststoff, Holz, Glas, Kabel, Gipskartonplatten oder Folien. Allerdings lohnt es sich, diese fremden Gegenstände zuvor auszusortieren! Die Abgabe von Baumischabfall ist teurer als reiner Bauschutt. Die höheren Kosten entstehen durch den Aufwand, den der Entsorgungsbetrieb mit dem Abfall hat. Der Mischabfall muss erst sortiert werden, im Gegensatz zum normalen Bauabfall.
Spezielle Fachunternehmen für Abtransport sorgen auf größeren Baustellen für die Entsorgung von Bauschutt. Ein Bauunternehmer wollte kürzlich die Kosten für diese Entsorgung sparen. Dieser Fall wurde im Jahr 2019 vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Er lagerte dabei den angefallenen Bauschutt im Keller des Gebäudes und mauerte diesen ein. Der neue Eigentümer verlangte vom vorherigen Besitzer, dass der eingemauerte Bauschutt beseitigt wird.
Urteil: Oberlandesgericht Koblenz entscheidet
Im oben genannten Fall kam es durch das OLG Koblenz (12.09.2019, 1 U 350/19) zu folgendem Urteil: Der gelagerte Bauschutt stellt eine beseitigungspflichtige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Dabei trifft die Beseitigungspflicht nicht den Voreigentümer. Dieser wurde von dem Fehlverhalten nicht in Kenntnis gesetzt. Zudem hat er das Einmauern des Bauschutts nicht bei dem zuständigen Bauunternehmer beauftragt. Das Gericht entschied zugunsten des vorherigen Eigentümers. Mit der Eigentumsübertragung wurde Besitz und Eigentum des eingemauerten Bauschutts an den neuen Eigentümer übertragen. Dieser wird sich nun auch um die Entsorgung kümmern müssen.
Knapper Wohnraum: Mieter wohnen immer beengter
BrancheDie steigenden Mieten in deutschen Großstädten zeigen ihre Auswirkung in vielen Bereichen. Der Wohnflächenkonsum eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes ist um drei Quadratmeter zurückgegangen. Dieser Wert entstand zwischen den Jahren 2010 und 2017. Berechnet wurde der Wert durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Durch die geänderten Bedingungen passt sich die Bevölkerung an, indem sie auf kleinerem Wohnraum lebt.
Überbelegte Wohnungen und ihre Folgen
Eine Überbelegung des Wohnraumes bringt unter Umständen unerwünschte Folgen mit sich. Im Jahr 2017 waren sieben Prozent der Wohnungen von diesem Problem betroffen. Wann spricht man von einer Überbelegung?
Eine Wohnung ist zum Beispiel dann überbelegt, wenn sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen. Auch wenn das Schlafzimmer der Eltern zugleich als Wohnzimmer genutzt wird, gilt der Wohnraum als beengt.
Betroffene Personengruppen
Besonders alleinerziehende und deren Kinder sind von einem überbelegten Wohnraum betroffen. Auch Personen, welche von Armut gefährdet sind, leben zu 19 Prozent in einem beengten Wohnraum. Viele europäische Länder sind dabei aber deutlich mehr betroffen als Deutschland. In folgenden Ländern leben über 40 Prozent der Bevölkerung in einer beengten Wohnung: Lettland, Ungarn, Polen, Bulgarien und Rumänien. Der europäische Durchschnitt liegt bei etwa 16 Prozent. Personen mit ausländischem Pass sind dabei häufiger betroffen, als Erwachsene mit einem deutschen Pass. Auch Stadtbewohner sind häufiger betroffen: Sie leiden dreimal so häufig an Wohnungsknappheit wie Mieter in ländlichen Gebieten.