Die Reform der Grundsteuer
Seit Beginn des Jahres 2019 wird in der Politik über die Grundsteuer debattiert. Hierbei sind nicht nur alle Grundbesitzer betroffen, sondern letztendlich auch jeder deutsche Bundesbürger der zur Miete wohnt. Das Thema hat daher ein sehr großes öffentliches Interesse. Im Verlauf der Jahre wurde das Modell um die Grundsteuer mehrfach verändert oder erweitert. Auch in diesem Jahr steht eine Änderung aus.
Drei mögliche Modelle
Folgende Modelle zur Bewertung der Grundsteuer stehen im Moment zur Auswahl:
- Eine Flächensteuer: Diese bezieht sich auf die Wohnfläche und nicht auf den Wert der Immobilie
- Das Flächenmodell: Es basiert auf der Grundstücks- und Gebäudefläche. Dieses Modell kann kurzfristig umgesetzt werden, da es die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt
- Das Scholz-Modell: Die Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und der Bodenwert werden berücksichtigt. Auch sämtliche Ausnahmen fliesen in das Modell mit ein, wodurch die Berechnung sehr detailliert wird.
Fachleute kritisieren dabei das Scholz-Modell, da es einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen wird. Etwa 4,4 Millionen wirtschaftliche Flächen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssten neu bewertet werden. Auch rund 30,9 Millionen Grundstücke und rund eine Million Fälle, in denen kein Einheitswert vorliegt, sind davon betroffen. Dieser Aufwand verursacht zudem hohe Kosten, im Gegensatz zu den ersten beiden Modellen.
Öffnungsklausel für Bundesländer
Das Bundesland Bayern fordert eine Öffnungsklausel. Diese erlaubt jedem Bundesland eine eigene Regelung zur Grundsteuerberechnung einzuführen. Bayern wird für diese Forderung stark kritisiert. Im Gegensatz dazu fordert der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, dass die Grundsteuer zugunsten eines Zuschlags auf die Einkommensteuer abgeschafft werden soll. Bisher wird die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt. Einige wollen dies abschaffen. Die Grundsteuer nimmt dann für den Vermieter den Charakter einer Vermögenssteuer an. Diese Tatsache ist verfassungswidrig und stellt für den privaten Vermieter ein Hemmnis dar. Der überwiegende Teil der Mietwohnungen wird von Privatpersonen zur Verfügung gestellt.