Eigenbedarf – Wann ist eine Kündigung möglich?
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, wann ein Mieter nach einer Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (BGH, 22.05.2018, VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Hierzu wurden zwei spezielle Fälle verhandelt. Der erste viel zugunsten der Mieterin aus. Der zweite Fall wurde abgewiesen, die Kündigung war rechtens.
Kündigung bei dementer Mieterin
Im ersten Fall wurde einer demenzkranken Frau die Wohnung gekündigt, in der sie bereits seit über 40 Jahren lebt. Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich und seine Familie. Er ist Vater zweier Kinder. Die Wohnung hat er zur eigenen Nutzung käuflich erworben. Die Vorinstanzen haben die Räumungsklage allerdings abgewiesen. Zwar wurde die Kündigung wegen Eigenbedarf als wirksam anerkannt, der Härtefall machte es allerdings unmöglich das Mietverhältnis zu beenden. Die über 80-jährige Frau darf weiterhin in der Wohnung bleiben, das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Gerichtsverhandlung zum Eigenbedarf
Ein weiterer Fall beschäftigt sich mit der Kündigung einer Mieterin, die in einer Doppelhaushälfte lebt. Der Eigentümer will die Wohnung seiner geschiedenen Ehefrau überlassen, damit diese ihre Großmutter besser betreuen kann. Die Mieterin gab an, dass dies nur ein vorgeschobener Grund ist. Außerdem waren Härtegründe mit im Spiel: Die Frau leidet an gesundheitlichen Einschränkungen (Schizophrenie, Alkoholkrankheit, Inkontinenz, Demenz, Abwehrhaltung bei der Pflege). Die Eigenbedarfskündigung galt als begründet und der Räumungsklage wurde stattgegeben. Das Gericht urteilte zugunsten des Vermieters.
Zur weiteren Sachaufklärung hat der BGH beide Fälle zurückverwiesen. Im Einzelfall muss eine genaue Prüfung vorgenommen werden. Dabei werden die Interessen von Mieter und Vermieter miteinander verglichen (§ 574 Abs. 1 BGB). Ein hohes Alter des Mieters ist kein ausreichender Grund, da auch die Belange des Vermieters wichtig sind. Das Gleiche gilt für eine bestimmte Mietdauer. In einer Einzelfallentscheidung muss die Sachlage geprüft werden.