Kompromiss gefunden für EU-Gebäuderichtlinie
Die neue EU-Gebäuderichtlinie war lange erwartet und teilweise befürchtet worden. Nun hat die Europäische Union eine Reform mit strengeren Regeln auf den Weg gebracht. Sie soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Im Fokus stehen Gebäude mit schlechter Energiebilanz. Ein Sanierungszwang ist allerdings vom Tisch.
Die überarbeitete Gebäuderichtlinie ist der zweite Teil des klimapolitischen Projekts „Fit for 55“, mit dem die europäische Energie- und Klimagesetzgebung neu gestaltet werden soll. Der erste Teil wurde bereits im Sommer 2021 vorgelegt. Nun haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Statt Mindestenergieeffizienzstandards, die zu einem gebäudespezifischen Sanierungszwang geführt hätten, sind nun verbindliche Primärenergieeinsparungen für den gesamten Gebäudebestand der Mitgliedstaaten vorgesehen.
Das ist ein guter Weg, finden die meisten Praktiker der Branche. Bei Umweltverbänden und Klimaschutzorganisationen findet der Kompromiss allerdings ein geteiltes Echo.
„Die Abkehr vom individuellen Sanierungszwang mit seinen unvorstellbar hohen Kosten ist eine gute Nachricht“, erklärt BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin. „Laut Schätzungen der KfW wären insgesamt 254 Milliarden Euro nötig gewesen. Die finanzielle Überforderung der Eigentümer und letztendlich auch der Mieter war von Anfang an unrealistisch, unsozial und zum Scheitern verurteilt“.
„Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich müssen reduziert werden, das ist unstrittig. Entscheidend ist aber, dass die Vermeidung von Treibhausgasen auf bezahlbare und sozial verträgliche Weise für Mieter und Vermieter umgesetzt wird“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Richtig sei auch, dass so genannte Nullemissionsgebäude keine Emissionen aus fossilen Energieträgern aufweisen dürfen. Es sei ein sehr positives Signal, dass die EU die ursprünglich vorgesehenen Mindestenergieeffizienzstandards relativiere und damit praktikabler mache.
Formal müssen das Europäische Parlament und der EU-Rat dem Kompromiss noch zustimmen, bevor die Gebäuderichtlinie in Kraft treten kann und die EU-Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen können.