Laub im Garten – was ist zu beachten?
Viel zu tun für Mieter: In den kommenden Wochen verlieren auch die letzten Bäume in den Gärten ihre Blätter. Immobilieneigentümer und Mieter sind jetzt in der Pflicht Straßen und Gehwege von Laub zu befreien. Dadurch werden unter anderem mögliche Unfälle vermieden. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu Schadensersatzlagen kommen.
Auf eine gute Nachbarschaft
Muss ich mich als Eigentümer um das Laub kümmern, welches in Nachbars Garten landet? Fällt eine sehr große Menge an Blättern an, so kann die betroffene Person eine Entschädigung verlangen. Allerdings muss hierfür eine sehr große Beeinträchtigung vorliegen. Dies ist wiederum gesetzlich geregelt. Ansonsten gelten ähnliche Regelungen wie für Schnee im Winter:
- Am Wochenende und an Feiertagen ist das Laub bis 21 Uhr zu entfernen
- An Werktagen sollten die Wege zwischen sieben und 20 Uhr frei von Laub sein
- Für Laubsauger sind die Lärmschutzbedingungen einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfen die lauten Geräte nicht eingesetzt werden. Zwischen sieben und 20 Uhr ist die Nutzung an Werktagen genehmigt.
Betroffene können Schadensersatz fordern, wenn durch das Laub ein Unfall entstanden ist. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn sie nachweisen können, dass der betroffene Bereich regelmäßig von Laub befreit wurde. Dies sollte regelmäßig geschehen, um Unfälle von vorneherein zu vermeiden.
Die Verantwortung der Eigentümer
Eigentümer sind in der Regel an folgenden Plätzen dazu verpflichtet Laub zu fegen: An Gehwegen, die direkt an das eigene Grundstück grenzen und auf privaten, nicht ausgebauten Straßen. Als Eigentümer können Sie diese Pflicht im Mietvertrag auf Ihre Mieter übertragen. Sie müssen jedoch regelmäßig kontrollieren ob die Mieter den Pflichten tatsächlich nachkommen. Auf öffentlichen Bürgersteigen sind die Städte und Gemeinden für die Reinigung zuständig. Diese übertragen die Aufgabe häufig auf die Hauseigentümer. Laut Straßenreinigungssatzung ist es möglich die Verkehrssicherungspflicht auf Grundstücksbesitzer zu übertragen.