Mietpreisbremse: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit
Die Mietpreise in Deutschlands Großstädten sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Zwischen 2010 und 2022 verteuerten sich die Mieten in Hamburg um 40 Prozent, in Berlin sogar um 65 Prozent. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte die vorherige Bundesregierung beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern – allerdings blieb die endgültige Umsetzung aus.
Seit 2015 ist die Mietpreisbremse in 13 Bundesländern in Kraft. Sie soll verhindern, dass Mieten bei Neuvermietungen übermäßig ansteigen. Die Regelung erlaubt Vermietern, maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Laut dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) leben derzeit 26,2 Millionen Menschen in Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse greift – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Aktuell gilt sie in 415 Kommunen.
Ursprünglich war die Mietpreisbremse auf zehn Jahre befristet und sollte dieses Jahr auslaufen. Während Mieterverbände eine Verlängerung fordern, sehen Immobilienverbände in der Regelung eine Behinderung des Wohnungsbaus. Sie argumentieren, dass ein größerer Wohnungsbestand effektiver gegen steigende Mieten helfen würde als gesetzliche Eingriffe.
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH, 18.12.2024, VIII ZR 16/23) nun bestätigt, dass die Berliner Verordnung zur Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 rechtmäßig ist und nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt. Die Begrenzung der Mieten bei Neuvermietungen bleibt damit ein zulässiges Mittel zum Schutz von Mietern.
Fazit:
Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, den angespannten Wohnungsmarkt nachhaltig zu entlasten.