Nachbarschaft: Überhängende Äste, ein leidiges Streitthema
In der Nachbarschaft kommt es gern einmal zu Konflikten. Jeder möchte seine eigenen Vorstellungen durchsetzen und doch ist man so nah beieinander, dass man sich automatisch gegenseitig beeinflusst. Häufiges Streitthema: der Bewuchs im Garten, vor allem in den angrenzenden Bereichen und hier besonders überhängende Äste.
Bäume aus der Nachbarschaft
Der Baum des Nachbarn, der seine Äste auf das eigene Grundstück hängen lässt, kann eine Menge Arbeit machen. Immerhin lässt er Blätter und manchmal auch Früchte fallen. Wenn alles Reden nichts hilft und der Nachbar den Baum nicht beschneiden will, möchte man gern selbst zu Säge greifen und die überhängenden Äste entfernen. Das jedoch will der Nachbar in der Regel nicht, denn es ist ja sein Baum. Und durch den Beschnitt könnte auch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit drohen.
Das BGH hat entschieden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Äste trotzdem abgeschnitten werden dürfen. Hier greift das Selbsthilferecht. Anlass für das Urteil war eine 15 Meter hohe und rund 40 Jahre alte Schwarzkiefer, deren Äste schon seit zwanzig Jahren zum Nachbarn ragten, der unfreiwillig mit Nadeln und Zapfen versorgt wurde. Im Sinn der guten Nachbarschaft wurde zuerst gefragt, ob der Besitzer nicht die Äste schneiden könne, was dieser verneinte. Also schnitt der Nachbar sie selbst, was zu einer Klage führte. Der Besitzer monierte, durch den Schnitt werden die Standsicherheit des Baums beeinträchtigt. Die Vorinstanzen entschieden zu seinen Gunsten.
Der BGH sah das jedoch anders. Er betonte, dass das Selbsthilferecht keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprüfung unterliege. Der Besitzer trage die Verantwortung dafür, dass Äste und Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen. Das gehört zu seinen Aufgaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seines Grundstücks.
Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen, etwa durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen, eingeschränkt sein. Das war allerdings bei der Kiefer, die den Streit in der Nachbarschaft ausgelöst hatte, nicht der Fall.
(Foto: © Michael Gaida, Pixabay)