Tierhaltung in deutschen Mietwohnungen – was beachten?
Oftmals sind Mieter verunsichert, was die Haltung von Tieren betrifft. Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt und welche sind nicht erwünscht? Rund 34,3 Millionen Haustiere leben in der Bundesrepublik. Darunter sind 9,4 Millionen Hunde und etwa 14,8 Millionen Katzen. Aber auch Kleintiere und Reptilien finden ein zu Hause in deutschen Wohnungen. Mäuse, Fische, Vögel und Schlangen bewohnen die Haushalte.
Verbot von Tierhaltung
Laut Schleswig-Holsteiner Rechtsanwaltskammer kann sich der Vermieter im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. In vielen Mietverträgen ist dieser Vorbehalt standardmäßig enthalten. Der Vermieter muss allerdings einwilligen, solange keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. In der Regel bezieht sich diese Art der Genehmigung auf eine bestimmte Tierart. Wird wiederum ein neues Tier angeschafft, muss die Erlaubnis erneut eingeholt werden.
Zudem kann der Vermieter verschiedene Vorgaben machen. Diese Vorgaben können beispielsweise folgende Inhalte haben:
- Ein Hund darf tagsüber nur eine bestimmte Zeit unbeaufsichtigt bleiben
- Lautes Hundegebell ist durch die vermehrte Betreuung zu unterbinden
Diese Regelungen sind von Fall zu Fall anders. Unerlaubte Tierhaltung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages führen. Werden unerlaubt größere Tiere in der Wohnung gehalten, so kann der Eigentümer verlangen, dass diese abgeschafft werden. Duldet der Vermieter die Tierhaltung allerdings für längere Zeit, so kann der Unterlassungsanspruch entfallen.
Gute Nachrichten für Mieter
Theoretisch darf ein Formularmietvertrag die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht verbieten. Damit ist die Haltung von Tieren in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt allerdings, dass die Tiere die weiteren Hausbewohner nicht stören dürfen. Außerdem darf das Mietobjekt nicht beschädigt werden. Lautes Hundegebell kann zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn führen. Auch die Haltung von vielen großen Aquarien kann aufgrund des Gewichtes eine Gefährdung darstellen. Kleintiere sind allerdings erlaubt, wenn sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten. Zu diesen Tieren gehören unter anderem: Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Mäuse.