Umwandlungsverbot: Mietwohnungen können nicht in Eigentum umgewandelt werden
Jetzt kommt das Umwandlungsverbot. Kaufen oder Mieten, gewohnt werden muss immer. Die niedrigen Zinsen haben vielerlei verschiedene Auswirkungen, zum Beispiel die extreme Verteuerung von Immobilien und indirekt auch Erhöhung von Mieten. Die Mieterrechte werden gleichzeitig immer stärker, was es zu einer Herausforderung machen kann, Vermieter zu sein.
Wo winkt eigentlich die höchste Rendite? Viele Immobilienbesitzer meinen, beim Verkauf und nicht bei der Vermietung und wandeln ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um. Das Ergebnis: Noch weniger bezahlbarer Wohnraum, denn nicht alle Bürger sind in der Lage, sich Eigentum zu leisten. Nun tritt das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Kraft. Es kann in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden.
Wer bestimmt über das Umwandlungsverbot?
Es sind die Landesregierungen, die bestimmte Gebiete als angespannte Wohnungsmärkte bestimmen und damit das Umwandlungsverbot ausüben können. In solchen angespannten Gebieten soll es dann nur noch mit Genehmigung der Behörden erlaubt sein, aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung zu machen und diese zu verkaufen. Die Genehmigungspflicht soll zunächst bis zum 31.12.2025 gelten.
Es handelt sich hier um einen weiteren Versuch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Allerdings ist bereits der Mietendeckel gescheitert, sodass der Erfolg dieser Maßnahme in den Sternen steht.
Ausnahmen vom Umwandlungsverbot
Keine Regel ohne Ausnahme! Nicht alle Immobilienbesitzer sind von der neuen Regelung betroffen. Besitzer von kleinen Objekten mit nur wenigen Wohnungen können auch weiterhin umwandeln, ohne sich eine Erlaubnis einholen zu müssen. Das gilt für Vermieter von drei bis 15 Wohnungen, je nach Bundesland. Auch dann, wenn jemand eine Immobilie erbt, bleibt ihm mehr Handlungsspielraum, zumindest dann, wenn er selbst oder Familienangehörige selbst einziehen wollen. Auch dann, wenn zwei Drittel der aktuellen Mieter gern kaufen wollen, greift das Umwandlungsverbot nicht.
Es gibt viele kritische Stimmen zu diesem Entwurf. So stellt er einerseits einen schweren Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar. Andererseits wird erwartet, dass durch diese Maßnahme die Mieten steigen werden, was einen gegenteiligen Effekt bedeuten würde.
Die Zeit wird zeigen, was diese Idee bringt.
(Foto: © Mrcolo, Pixabay)