Was ändert sich 2020? Neue Gesetze auf einen Blick
Das neue Jahr 2020 hat gerade begonnen und bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Lesen Sie jetzt welche Änderungen es im neuen Jahr für Sie als Immobilienbesitzer und Mieter geben wird:
- Familien mit geringen einkommen werden ab diesem Jahr von der Wohngeldreform entlastet. Damit haben 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Circa 600.000 Haushalte werden mehr Geld bekommen.
- Pendler werden ab dem Jahr 2021 entlastet. Ab dem 21. Kilometer soll die Pendlerpauschale auf 35 Cent angehoben werden. Damit steigt diese um 5 Cent. Gering verdienende Pendler können eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen. Allerdings ist diese Regelung befristet: Sie gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026
- Die Grundsteuerreform wurde vom Bundesrat beschlossen. Ein höheres Steueraufkommen soll dabei nicht erzielt werden. Ab dem Jahr 2025 soll die neue Grundsteuer gelten. Vermieter können diese auf die Mieter umlegen. Das dreistufige Verfahren bleibt erhalten: Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz
- Steuerbegünstigt sind ab sofort Investitionen in bestehende Gebäude. Dies gilt allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, wie zum Beispiel durch den Ausbau eines Gebäudes.
- Ab dem Jahr 2020 sind intelligente Stromzähler verpflichtend für alle Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 kWh.
- Wer selbst genutzten Wohnraum energetischen Sanierungsmaßnahmen unterzieht, wird durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Dies gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Gefördert können dabei folgende Maßnahmen: Erneuerung von Fenstern, Wärmedämmung von Wänden und Dächern, Erneuerung von Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Optimierung bestehender Heizungen
- Auch neue Mietwohnungen sind steuerbegünstigt. Vier Jahre lang können Investoren zusätzlich fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Mindestens zehn Jahre müssen die Wohnungen vermietet werden.