Was ändert sich im Winter? Wichtiges für Immobilieneigentümer und Mieter
In den Medien gab es die letzten Wochen vor allem ein Thema: Der starke Wintereinbruch zeigte sich mit teils extremen Wetterlagen. Zunehmend kämpft die Bevölkerung im Süden gegen Glätte und Schneemassen. Für die Mieter und Hauseigentümer ergeben sich daraus einige Pflichten um die Gefahren möglichst abzuwehren.
Mieter und Eigentümer in der Pflicht
Sowohl der direkte Weg zum Haus, als auch die Wege zu Tiefgaragen und Mülltonnen müssen gefahrlos zu begehen sein. Grundstückseigentümer haben hierfür Sorge zu tragen. Im Mietvertrag kann diese Pflicht allerdings auch auf die Mieter übertragen werden (BGH, AZ. VI ZR 126/07, 22.01.2008). Der Eigentümer hat selbstverständlich auch die Möglichkeit diese Aufgabe an ein externes Unternehmen zu übergeben. Die entstandenen Kosten können auf die jeweiligen Mieter umgelegt werden. Ein fünftel dieser Aufwendungen erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd an.
Haftung im Schadensfall
Im Falle von Verletzungen haftet der Verantwortliche für die Sicherheit. Da dies ein großes Risiko darstellen kann, ist der Abschluss einer Versicherung überaus empfehlenswert. Die erste Anlaufstelle ist hierfür die private Haftpflicht- sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese kommen im Versicherungsfall für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf.
Kommunen als Ansprechpartner für Bürger
Die Kommunen bestimmen, wann die Bürger Vorkehrungen gegen Schnee- und Eisglätte treffen müssen. Im Normalfall gelten folgende Bedingungen:
- Gehwege müssen an Werktagen zwischen sieben Uhr morgens und 20 Uhr abends auf einer Breite von einem bis eineinhalb Meter geräumt werden
- An Sonn- und Feiertagen gelten in der Regel andere Zeiten
- Hält der Schneefall länger an, so kann mit dem Schneeräumen so lange gewartet werden, bis der Niederschlag vorbei ist
- Übliche Streumittel wie Sand, Splitt, Granulat und Asche gibt es in gut sortierten Supermärkten und Baumärkten zu erwerben
- Salz sollte der Umwelt zu Liebe nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden