Wohnungseigentumsgesetz muss reformiert werden
In diesem Jahr steht eine dringend benötigte Reform des Wohnungszeitgesetzes (WEG) an. In vielen Dingen ist das WEG heutzutage nicht mehr zeitgemäß. So entstehen zum Beispiel folgende Probleme: Lademöglichkeiten für Elektroautos können durch das Gesetz nicht geschaffen werden. Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit werden durch das WEG gehindert. Um diese Missstände ändern zu können ist eine Reform unabdingbar. Auch Sanierungen und Modernisierungen sollen dadurch in Zukunft vereinfacht werden. Immer mehr Gründe sprechen für eine Verbesserung des Gesetzes.
Bevorstehender Gesetzesentwurf
Zahlreiche Vorschläge ergaben sich aus einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG. Daraus wird bis Ende des Jahres 2019 ein neuer Gesetzesengwurf. Dies geht unter anderem aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vor. Vorgesehen ist, dass das WEG praxisnäher wird. Zudem wollen bestehende Schwachstellen beseitigt werden. Jetzt liegt es an dem Bundesjustizministerium ein Gesetz zu kreieren, welches den Wohnungseigentümern mehr Gestaltungsfreiheit gibt. Im Sinne des Klimaschutzes und des Verbraucherschutzes soll auch Rechtssicherheit entstehen.
Das Ziel der Reform
Viele Änderungen und Verbesserungen sind in Planung. Dazu gehört unter anderem folgendes:
- Die Sondereigentumsfähigkeit soll künftig auf Freiflächen sowie Terrassen und Stellplätze erweitert werden
- Vereinbarungsändernde Beschlüsse sollen verpflichtend in das Grundbuch eingetragen werden
- Regelungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richten sich gegen die Gemeinschaft und nicht gegen einzelne Eigentümer
- Eine Kompetenzerweiterung der Verwalter ist vorgesehen. Zudem können Rechtsunsicherheiten bei der Gemeinschaft beseitigt werden
- Die Pflichten des Verwaltungsbeirates werden flexibler gestaltet. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft deutlich beschleunigt
Das oberste Ziel der Reform liegt darin die lange andauernde Blockade dringender Baumaßnahmen aufzulösen. Die WEG sollten durch den neuen Gesetzesentwurf effizienter und zeitgemäßer handeln können. Nun muss das Bundesjustizministerium handeln und den Gesetzesentwurf bis Endes 2019 vorlegen.